Auskunft Versicherung zum Thema "barfuß autofahren" (Hobby? Barfuß! 2)

Lothar, Monday, 08.01.2001, 19:24 (vor 8658 Tagen)

Ich habe heute die Stellungnahme meiner Versicherung zum Thema "barfuß autofahren" erhalten. Allerdings hilft die Aussage auch nicht viel weiter. Dennoch hier der Text:

"Leider läßt sich Ihre Anfrage so pauschal nicht beantworten. Im Gesetz läßt sich zu Ihrer konkreten Anfrage nichts finden. Prinzipiell gilt die Regel, daß der Fahrer eines KFZ- auch bekleidungstechnisch - jederzeit in der Lage sein muß, sein Fahrzeug ordnungsgemäß zu bedienen und zu beherrschen. So kann diesr bei hochhackigen Schuhen z. B. unter Umständen zu vereneinen sein. Sofern der Fahrer aufgrund seiner Bekleidung zu einer ordnungsgemäßen Bedienung des Kfz nicht in der Lage sein sollte, so ist bei polizeilicher Feststellung ggf. mit Konsequenzen zu rechnen. Soweit es hierdurch zu einem Unfall kommen sollte und die polizeilichen Ermittlungen eine etwaige Behinderung feststellen, so könnte im Bereich des Kasko-Versicherungsschutzes eine "grobe Fahrlässigkeit" vorliegen. Dies hätte zur Folge, daß in der Kaskoversicherung der Versicherungsschutz entfallen würde. Ob dies für den Bereich des "barfußfahrens" dekbar ist, ist zwar schwer vorstellbar, nichtsdestrotrotz aber nicht unmöglich. Hierei kommt es aber sicherlich auf den Einzelfall an."

Auskunft Versicherung zum Thema "barfuß autofahren"

[asc], Monday, 08.01.2001, 23:49 (vor 8658 Tagen) @ Lothar

Hierei kommt es aber sicherlich auf den Einzelfall an."

Schlussfolgerung: wer glaubhaft machen kann, dass sie/er (zumindest im Sommer) immer oder häufig barfuss fährt, und dabei normalerweise keine Unfälle hat, wird wohl von der Versicherung keine Probleme bekommen.

Ich halte es wie etliche andere: ich habe kein Auto, und damit etliche Probleme weniger ...

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Auskunft Versicherung zum Thema "barfuß autofahren"

Detlev, Wednesday, 10.01.2001, 09:28 (vor 8656 Tagen) @ Lothar

Also kann man wohl kurz sagen:
Im Zweifel gewinnt der bessere Anwalt!
Oder:
Wenn man deswegen Probleme kriegt, hatte man halt den falschen Rechtsverdreher!
;)
Detlev

Nehmt mich!

Markus U., Wednesday, 10.01.2001, 20:30 (vor 8656 Tagen) @ Detlev

Also kann man wohl kurz sagen:
Im Zweifel gewinnt der bessere Anwalt!
Oder:
Wenn man deswegen Probleme kriegt, hatte man halt den falschen Rechtsverdreher!
;)
Detlev

Wenns ernst wird, könnt Ihr ja zu mir kommen!
Markus U.

Nehmt mich!

Detlev, Saturday, 13.01.2001, 11:41 (vor 8653 Tagen) @ Markus U.

Ach nee, schon wieder ein Anwalt?
Der Anteil an Juristen in diesem Forum scheint schon recht ordentlich zu sein. Liegt das vielleicht daran, daß gerade Anwälte besonders starken Kleidungszwängen unterliegen und deshalb nur selten barfuß gehen können?

Detlev

Auskunft Versicherung zum Thema "barfuß autofahren"

KH @, Thursday, 11.01.2001, 16:08 (vor 8655 Tagen) @ Lothar

ich habe vor einigen Jahren einmal die Rechtsabteilung des ADAC danach gefragt. So, wie ich die Antwort in Erinnerung habe, kam etwa folgendes raus:
Versicherungen tragen ein Risiko. Wenn man das Risiko nach Abschluss des Vertrages nennenswert erhöht, ist man unterversichert (siehe Hausratversicherung etc.), und die Versicherung zahlt weniger oder gar nichts mehr. Das Risiko beim Autofahren erhöht man z.B. dadurch, dass man betrunken ist, sich nicht anschnallt, austretende Gase transportiert oder ein kaputtes Auto benutzt. Falls man das Risiko durch Barfußfahren erhöht haben sollte, muss die Versicherung auch nicht zahlen.
Aber das soll eine Versicherung erst mal nachweisen! Der Autofahrer ist verpflichtet, sich für eine Autofahrt optimal vorzubereiten, und da gibt es - würde ich mal sagen - nichts Besseres, als die Schuhe vorher auszuziehen.

Der Präzedenzfall steht wohl noch aus, aber ich sehe dem beruhigt entgegen.

Gruß, Kai aus VS

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