Auskunft Versicherung zum Thema "barfuß autofahren" (Hobby? Barfuß! 2)

Lothar, Monday, 08.01.2001, 19:24 (vor 8723 Tagen)

Ich habe heute die Stellungnahme meiner Versicherung zum Thema "barfuß autofahren" erhalten. Allerdings hilft die Aussage auch nicht viel weiter. Dennoch hier der Text:

"Leider läßt sich Ihre Anfrage so pauschal nicht beantworten. Im Gesetz läßt sich zu Ihrer konkreten Anfrage nichts finden. Prinzipiell gilt die Regel, daß der Fahrer eines KFZ- auch bekleidungstechnisch - jederzeit in der Lage sein muß, sein Fahrzeug ordnungsgemäß zu bedienen und zu beherrschen. So kann diesr bei hochhackigen Schuhen z. B. unter Umständen zu vereneinen sein. Sofern der Fahrer aufgrund seiner Bekleidung zu einer ordnungsgemäßen Bedienung des Kfz nicht in der Lage sein sollte, so ist bei polizeilicher Feststellung ggf. mit Konsequenzen zu rechnen. Soweit es hierdurch zu einem Unfall kommen sollte und die polizeilichen Ermittlungen eine etwaige Behinderung feststellen, so könnte im Bereich des Kasko-Versicherungsschutzes eine "grobe Fahrlässigkeit" vorliegen. Dies hätte zur Folge, daß in der Kaskoversicherung der Versicherungsschutz entfallen würde. Ob dies für den Bereich des "barfußfahrens" dekbar ist, ist zwar schwer vorstellbar, nichtsdestrotrotz aber nicht unmöglich. Hierei kommt es aber sicherlich auf den Einzelfall an."


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