Halli, hallo,
bin gerade auf die Homepage des Hans-Furler-Gymnasiums in Oberkirch gestoßen.
Der Schulleiter des Gymnasiums verbietet in seiner Bekanntmachung das Barfußlaufen in der Schule.
1. Aus hygienischen Gründen (Teppichboden)
2. Aus Sicherheitsgründen.
Vielleicht schreibt Ihr ihm einmal in sein Gästebuch, was Ihr darüber denkt.
Nachzulesen ist alles unter: http//www.hfg.og.bw.schule.de
Gruß und Fuß
Andreas S.
Hallo Forum!
Verbote dürfen von Schulleitern, die für Ihre Entscheidungen das sogenannte Öffentliche Recht zu beachten haben, nur im Rahmen der Gesetze erlassen werden. Lediglich dann, wenn eine konkret bezeichnete nachweisbare Beeinträchtigung durch das Barfußlaufen entstehen würde, könnte eine solche Anordnung einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.
Hier ist nicht zu sehen, ob der Schulleiter unter den hygienischen Gründen Sorgen um den Teppich versteckt (in meiner Schulzeit sollte unser Trampolin aus hygienischen Gründen nur mit Socken benützt werden, weil die Lehrer der Meinung waren, es gäbe sonst Probleme mit Fußschweiß), oder ob er Angst um die Füße der Schüler wegen der Keime in Teppichböden hat. Das Argument angeblicher Sicherheitsgründe ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar.
Ein Schulverweis ist im übrigen nur bei ganz schwerwiegenden Verfehlungen auszusprechen. Meines Erachtens dürfte ein solcher Versuch zur Blamage für den Schulleiter werden, falls er sich bei den Kollegen überhaupt durchsetzen kann. Käme die Sache in die Presse, würde das Thema barfuß einmal mehr ins Bewußtsein der Menschen rücken.
Es wäre interessant zu erfahren, wie viele dort barfuß gelaufen sind. Vielleicht findet der oder die eine oder andere Barfüßer(in) über die Homepage der Schule den Weg ins Forum?
Mit barfüßigen Grüßen
Hans-Martin