Ist das dasselbe ? (Hobby? Barfuß! 2)
Hai!
Fisch!
Ich bin auch - leider nur in meiner Freizeit - immer barfuß unterwegs und daher auch im Auto, ich wurde auch schon mehrfach an allgemeinen Verkehrskontrollen angehalten, mußte 1.H.Kasten und WDE vorweisen, daher auch aussteigen. Die Polizisten haben dann sicher auch meine Barfüße bemerkt, jedoch jeweils nix dazu gesagt. Also sehe ich das dann auch als genehmigt.
Ich bin in juristischen Dingen nicht so gut, aber hier geht es (vielleicht) auch um verschiedene Dinge.
In D steht nirgendwo im _Gesetz_, dass man beim Fahren Schuhe tragen muss (so weit ich weiss). Deshalb kann die Polizei auch keinen Strafzettel ausstellen
Frage nun aber: kann eine Versicherung trotzdem auf Fahrlässigkeit plädieren? Ich fürchte schon: falls sich herausstellt, dass diejenige Person nicht in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu bedienen. Manche könnens, manche nicht. Und wer einen Unfall baut, kanns nicht
So ähnlich ists doch auch mit dem Alkohol: wer in einer allgemeinen Kontrolle mit weniger als 0.3/1000 "erwischt" wird, hat nichts zu befürchten. Wer aber damit einen Unfall hat, trägt eventuell Mitschuld und die Versicherung zahlt weniger oder nichts.
Ich würde natürlich in der Schuh-Frage mal genau andersrum argumentieren: mit Schuhen zu fahren ist weniger sicher!
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