Barfußverbot ? (Hobby? Barfuß! 2)

Mick, Tuesday, 15.02.2000, 16:50 (vor 8985 Tagen)

Ich verfolge diese Homepage seit einiger Zeit und lese mit Interesse eure Beiträge. Gestern hatte ich ein Erlebnis das ich euch nicht vorenthalten möchte.
Als ich gestern gegen 2:00 Uhr nach hause ging ( Freundin ) und es nicht besonders kalt war, zog ich meine Schuhe und Socken aus und ging barfuß. Der Boden ist glücklicherweise nicht mehr so kalt und gefro-
ren wie im Dezember. Das Gefühl, barfuß auf den Beton zu gehen war einfach super. Als ich etwa 5 Minuten unterwegs war hielt plötzlich ein Wagen vor mir an und zwei Männer stiegen aus dem Auto. Es war eine Zivilstreife die meinen Ausweis verlangten. Als sie sahen das ich barfuß unterwegs war fragte mich der eine ob das ein religiöserTrip,
eine Art Bekennung oder ob ich in Behandlug sei( ? ). Dann fragte mich der andere ob ich was am Kopf habe oder mir sonst irgend etwas fehlt. Ich sagte: >nein< und meinte das es Entspannend sei, und das Gefühl dabei super. Doch er verneinte und antwortete mir >wenn jemand am 14 Febr. barfuß durch die Nacht läuft, dann kann er eigentlich gar nicht normal sein<. Der eine meinte dann noch, ob ich vielleicht ein Balkoklettere ( Spanner ) sei.( Ich war vielleicht verdutzt )Der andere sagte dann, daß ich nun Registriert sei und ich meine Schuhe sofort anziehen sollte. Ich zog ( irgendwie ) eingeschüchtert meine Schuhe an und unsere Wege trennten sich. Bevor sie einstiegen sagte einer der beiden >ich solle keinen Blödsinn anstellen weil ich ja jetzt Registriert sei<. Dann fuhren sie weg und ich ging den Rest des Weges mit Schuhen an den Füßen nach hause.
Ich finde es einfach unfair und eingrenzend. Soll das etwa heißen das Barfußgeher automatisch Perver oder Sexuell anders Veranlagt sind als andere.

Mfg
euer neuer Forumfan
MICK

Barfußverbot ?

Marco N., Tuesday, 15.02.2000, 17:16 (vor 8985 Tagen) @ Mick

Gefühl dabei super. Doch er verneinte und antwortete mir >wenn jemand am 14 Febr. barfuß durch die Nacht läuft, dann kann er eigentlich gar nicht normal sein<. Der eine meinte dann noch, ob ich vielleicht ein Balkoklettere ( Spanner ) sei.( Ich war vielleicht verdutzt )Der andere sagte dann, daß ich nun Registriert sei und ich meine Schuhe sofort anziehen sollte. Ich zog ( irgendwie ) eingeschüchtert meine Schuhe an und unsere Wege trennten sich. Bevor sie einstiegen sagte einer der beiden >ich solle keinen Blödsinn anstellen weil ich ja jetzt Registriert sei<. Dann fuhren sie weg und ich ging den Rest des Weges mit Schuhen an den Füßen nach hause.
Ich finde es einfach unfair und eingrenzend. Soll das etwa heißen das Barfußgeher automatisch Perver oder Sexuell anders Veranlagt sind als andere.

Sorry für die Verallgemeinerung, es gibt auch sicher Ausnahmen, aber bei so einer Story kann ich mir einen deftigen Kommentar nicht verkneifen:

Wer nichts ist, wird Polizist.

Barfußverbot ?

Bernd (KA), Tuesday, 15.02.2000, 18:04 (vor 8984 Tagen) @ Mick

Hallo Mick,

also ich kann nur folgendes raten: falls Du den Namen der Polizisten oder deren Revier kennst, unbedingt beim Vorgesetzten beschweren! Einen solchen Blödsinn habe ich noch nie gehört, daß man aufgefordert wird, seine Schuhe anzuziehen. Was hätten denn die Herren in Grün getan, wenn Du keine Schuhe dabei gehabt hättest? Inhaftiert? Strafzettel? Schuhe ausgeliehen? Mich würde echt interessieren, auf welcher rechtlichen Grundlage diese beiden Polizisten agierten!

Gruß

Bernd (KA)

Barfußverbot ?

malo @, Tuesday, 15.02.2000, 18:38 (vor 8984 Tagen) @ Mick

Dienstaufsichtsbeschwerde

Mein Tip, probier es damit. Geh auf das entsprechende Revier und suche die zwei Polizistengesichter. Sogleich gehst Du zum Chef und richtest augenblicklich diese Beschwerde. Weist Du was mit den beiden Wachtmeistern passiert? Die haben garantiert nichts mehr zu lachen.

MFG

Re

Lothar @, Tuesday, 15.02.2000, 22:22 (vor 8984 Tagen) @ malo

Dienstaufsichtsbeschwerde
Mein Tip, probier es damit. Geh auf das entsprechende Revier und suche die zwei Polizistengesichter. Sogleich gehst Du zum Chef und richtest augenblicklich diese Beschwerde. Weist Du was mit den beiden Wachtmeistern passiert? Die haben garantiert nichts mehr zu lachen.
MFG

Da wäre ich nicht so sicher. Da man in diesem Land sehr schnell entmündigt werden kann, kann ich mir gut vorstellen, daß dies auch passieren könnte.

Lothar

Re

Marco N., Wednesday, 16.02.2000, 02:50 (vor 8984 Tagen) @ Lothar

Da wäre ich nicht so sicher. Da man in diesem Land sehr schnell entmündigt werden kann, kann ich mir gut vorstellen, daß dies auch passieren könnte.
Lothar

Tatsächlich? Das wäre mir neu. Ohne amtsärztliche Untersuchung läuft das nicht, und auch ein Amtsarzt hat den Eid des Hippokrates geschworen.

Entmündigt wg. Barfußlaufen

Kai, Wednesday, 16.02.2000, 08:44 (vor 8984 Tagen) @ Marco N.

Da wäre ich nicht so sicher. Da man in diesem Land sehr schnell entmündigt werden kann, kann ich mir gut vorstellen, daß dies auch passieren könnte.
Lothar

Tatsächlich? Das wäre mir neu. Ohne amtsärztliche Untersuchung läuft das nicht, und auch ein Amtsarzt hat den Eid des Hippokrates geschworen.

Na ja, bei überlasteten Amtsärzten geht so ein Entmündigungsverfahren schon mal recht flott von statten. Zumindest als älterer, eventuell leicht verwirrt erscheinender Mensch, hat man da schnell ein Problem am Hals, wenn man sich nicht an den Wochentag o.ä. erinnern kann.
Als Barfußläufer - noch dazu, wenn man den Rückhalt dieses Forums hat ;-) - ist man dieser Gefahr hoffentlich nicht ausgesetzt.

Den Eid des Hippokrates haben auch all die Ärzte geschworen, die überflüssige Schönheits- und sonstige Operationen durchführen, zuviel Röntgenaufnahmen machen, Kunstfehler begehen und sich keine Zeit für Ihre Patienten nehmen weil die Praxis abbezahlt werden muss. Im Zweifelsfall reicht ja - die CDU macht's vor - eine Entschuldigung bei den Opfern.

Kai

Barfußverbot ?

steveh, Tuesday, 15.02.2000, 20:30 (vor 8984 Tagen) @ Mick

1) was geht das die ueberhaupt an ?
Ausweiskontrolle koennen sie wann und wo sie wollen, aber in das Barfusslaufen haben die sich nicht einzumischen, genausowenig wie man jemand vorschreiben kann ob er/sie einen Hut zu tragen hat...

2) es wuerde mich interessieren wo diese erzkonservativen Polizisten herumlaufen ? Welches Bundesland ? Land oder Stadt ?

Barfußverbot ?

Dominik @, Tuesday, 15.02.2000, 22:25 (vor 8984 Tagen) @ Mick

Ich verfolge diese Homepage seit einiger Zeit und lese mit Interesse eure Beiträge. Gestern hatte ich ein Erlebnis das ich euch nicht vorenthalten möchte.
Als ich gestern gegen 2:00 Uhr nach hause ging ( Freundin ) und es nicht besonders kalt war, zog ich meine Schuhe und Socken aus und ging barfuß. Der Boden ist glücklicherweise nicht mehr so kalt und gefro-
ren wie im Dezember. Das Gefühl, barfuß auf den Beton zu gehen war einfach super. Als ich etwa 5 Minuten unterwegs war hielt plötzlich ein Wagen vor mir an und zwei Männer stiegen aus dem Auto. Es war eine Zivilstreife die meinen Ausweis verlangten. Als sie sahen das ich barfuß unterwegs war fragte mich der eine ob das ein religiöserTrip,
eine Art Bekennung oder ob ich in Behandlug sei( ? ). Dann fragte mich der andere ob ich was am Kopf habe oder mir sonst irgend etwas fehlt. Ich sagte: >neinwenn jemand am 14 Febr. barfuß durch die Nacht läuft, dann kann er eigentlich gar nicht normal seinich solle keinen Blödsinn anstellen weil ich ja jetzt Registriert seiIch finde es einfach unfair und eingrenzend. Soll das etwa heißen das Barfußgeher automatisch Perver oder Sexuell anders Veranlagt sind als andere.
Mfg
euer neuer Forumfan
MICK

Hallo Mick,
Was Du erlebt ist unglaublich. Lege bei der Dienststelle disser "Ordnungshüter" beschwerde ein. Und bestehe darauf, Dass Du in keiner Form registriert bleibst. In Deinem Interesse und im Interesse aller Barfussläufer sollten solche Beamten einen Denkzettel bekommen.
Machs gut Dominik

Barfußverbot ?

Lothar @, Tuesday, 15.02.2000, 22:29 (vor 8984 Tagen) @ Mick

Ich verfolge diese Homepage seit einiger Zeit und lese mit Interesse eure Beiträge. Gestern hatte ich ein Erlebnis das ich euch nicht vorenthalten möchte.
Als ich gestern gegen 2:00 Uhr nach hause ging ( Freundin ) und es nicht besonders kalt war, zog ich meine Schuhe und Socken aus und ging barfuß. Der Boden ist glücklicherweise nicht mehr so kalt und gefro-
ren wie im Dezember. Das Gefühl, barfuß auf den Beton zu gehen war einfach super. Als ich etwa 5 Minuten unterwegs war hielt plötzlich ein Wagen vor mir an und zwei Männer stiegen aus dem Auto. Es war eine Zivilstreife die meinen Ausweis verlangten. Als sie sahen das ich barfuß unterwegs war fragte mich der eine ob das ein religiöserTrip,
eine Art Bekennung oder ob ich in Behandlug sei( ? ). Dann fragte mich der andere ob ich was am Kopf habe oder mir sonst irgend etwas fehlt. Ich sagte: >neinwenn jemand am 14 Febr. barfuß durch die Nacht läuft, dann kann er eigentlich gar nicht normal seinich solle keinen Blödsinn anstellen weil ich ja jetzt Registriert seiIch finde es einfach unfair und eingrenzend. Soll das etwa heißen das Barfußgeher automatisch Perver oder Sexuell anders Veranlagt sind als andere.
Mfg
euer neuer Forumfan
MICK

Hat man Dir gesagt, gegen welches Gesetz aus unserem umfangreichen Paragraphendschungel Du verstoßen hast und Dir mitgeteilt ob Du jetzt eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit begangen hast.
In Amerika beispielsweise ist das Stillen eines Kindes in der Öffentlichkeit eine gesetzeswidrige Entblößung und stellt einen Straftatbestand dar. Vielleicht gibt es ja bei uns auch solche Gesetze zum Thema "Barfußlaufen im Winter"

Lothar

Hemmungen und Ausdauer

Lothar @, Tuesday, 15.02.2000, 22:59 (vor 8984 Tagen) @ Mick

Das Erlebnis bestätigt wiederum meine persönliche Hemmschwelle barfuß bei diesen Temperaturen gesehen zu werden.
Ich wollte am vergangenen Samstag in meiner Geburtsstadt Bamberg einen kleinen Barfußsparziergang unternehmen, da das Wetter relativ schön war bei ca. 6 Grad. Hier habe ich nicht das Problem daß meinen derzeitigen Kunden begegnen könnte, nur Verwandten, Bekannten und ehemaligen Kollegen und Kunden. Leider habe ich wieder sehr lange gebraucht, mich zu überwinden. Zunächst fuhr ich auf den Parkplatz des Naherholungsgebietes wo eine neben einem schottierten Rundweg auch eine Wiese existiert, die als Fußballplatz genutzt werden kann und Spielplatz der mit Rindenmulch aufgeschüttet ist und eine Beachvolleyballanlage mit Sand; also schöne Untergründe für barfuß.
Beim ersten Versuch waren viele Leute unterwegs so daß ich es nicht wagte barfuß aus dem Auto zu steigen. ich fuhr dann ein Stück weiter auf einen kleinen Feldweg und lief dann ein Stück neben dem eigentlichen Fußweg barfuß entlang. Dort sah man mich zwar von oben aber es gab keinen direkten Begegnungsverkehr. Anschließend fuhr ich weider zur ersten Stelle zurück und blieb dann fast eine Stunde im Auto sitzen. Dann brach langsam die Dunkelheit ein und es war schon kälter und nach 17,00h. Damit hatte sich die Zahl der Spaziergänger erheblich reduziert und somit wagte ich es. Mir gelang es meinen Weg so zu legen, daß ich tatsächlich keinem begegnete und einer entgegenkommenden Familie mit Hund auszuweichen. Lediglich aus einem fahrenden Auto heraus wurde ich registriert als ich warten mußte, um diese Zubringerstraße zum Parkplatz zu überqueren.
Ich dachte eigentlich, ich hätte dieses Hemnis bereits überwunden; ist aber leider nicht der Fall und solche Erlebnisse wie geschildert bestätigen, daß die Bedenken gerechtfertigt sind.

Lothar

Barfußverbot ?

Clemens @, Wednesday, 16.02.2000, 01:00 (vor 8984 Tagen) @ Mick

Mir ist in Wien vor 3 Jahren im April untertags was aehnliches
passiert. Es hatte 5 Grad und hie und da gab's ein paar
Schneeflocken. Eine Polizeistreife hielt an, konrollierte
meinen Ausweis, und checkte, ob ich wegen irgendwas registriert
bin (was meinetwegen noch ok ist). Sie fragten, warum ich das
tue. Ich hab auch mit angenehm, etc. argumentiert, worauf sie
letztlich zueinander meinten: "Wenn's ihm Spass macht...", und
ich schliesslich gehen konnte.

Ansonsten bin ich seither nur einmal letzen Herbst von Polizisten
angesprochen worden (ob mir denn nicht zu kalt sei). Ich will
nichts verschreien, aber alle anderen haben auch bei 0 Grad
teilweise zwar instensiv gestarrt (sowohl aus fahrenden Streifen
als auch zu Fuss), mich aber sonst ignoriert, wie sich's gehoert.

Wo wohnst du denn?

Gab's nicht in Bayern sogar mal einen Fall, wo ein Blossfuessiger
im Winter eingeliefert wurde?

Ich wette, du hast dir vor lauter Stutzigkeit keine Dienstnummern
geben lassen, oder die Autonummer aufgeschrieben?

Das Dumme ist, dass Polizisten halt fast immer behaupten koennen,
was sie wollen. Und wenn man sich dann beschwert, dann streiten
sie's schlimmstenfalls ab, bevor ihnen was passiert. Es gibt
halt wie ueberall schwarze Schafe, nur diese sind in dem Fall
besonders maechtig, besonders wenn sie von ihren Vorgesetzen
auch noch gedeckt werden... .

Ciao and bye,
(:Clemens:)

Nur keine Aufregung

Oliver S. @, Thursday, 17.02.2000, 19:29 (vor 8982 Tagen) @ Mick

Ich bin zwar kein Strafrechtler, sonder derzeit heftig überlasteter Wirtschaftsanwalt (deshalb habe ich auch in den letzten Monaten das Forum eher selten besucht und auch diverse E-Mails nicht beantwortet, zumal es wegen Umzug u.a. technische Problem gab, sorry), aber etwas über Standard-Vorgehensweise der Polizei weiß ich auch:

1. Die Beamten haben jemanden gesehen, der im Februar nachts barfuss geht und aus ihrer beschränkten Weltsicht heraus das für verdächtig gehalten.

2. Sie haben daraufhin eine Kontrolle durchgeführt.

3. Da sie nichts konkretes feststellen konnten, aber immer noch dachten, dass etwas nicht stimmen könnte, haben sie dich eingeschüchtert mit diesem "registriert sein" und so, damit du dich, falls du denn etwas verbotenes vorgehabt hättest, dich möglichst nicht mehr traust.

4. Wenn in dieser Nacht in der Gegend irgendetwas passiert wäre, etwa tatsächlich ein Spanner aufgetaucht oder sowas, hätte ein Polizist seine Beobachtung mit dem Notizzettel mit Namen und Adresse wahrscheinlich zur Überprüfung an die ermittelnden Kollegen weitergeleitet.

5. Da aber nichts passiert ist (denke ich doch) ist es äußerst unwahrscheinlich, dass einer der Beamten sich tatsächlich die Mühe gemacht hat, hier irgendeinen Aktenvermerk anzulegen. Polizisten haben viel zu tun und hassen es in ihrer grossen Mehrheit Berichte zu schreiben. Üblicherweise werden nicht einmal zu Kleinunfällen mit geringem Blechschaden ohne Verletzte Akten angelegt, selbst wenn die Polizei gerufen wurde.

6. Dass du also tatsächlich registriert bist, ist gelinde gesagt äußerst unwahrscheinlich. Dass du es wirst, wenn du jetzt, wie einige hier empfehlen, einen Aufstand wegen der Sache veranstaltest, dich beschwerst, Dienstaufsichtsbeschwerde einreichst und was nicht alles, ist dagegen sehr wahrscheinlich. Und wenn du einmal als Sonderling und Querulant giltst und du brauchst dann mal wirklich die Polizei, hast du ein echtes Problem. Deshalb mein guter Rat: Lass es!

7. Zum Abschluss: Die Aufforderung, die Schuhe wieder anzuziehen, basiert auf der in den Polizeigesetzen aller Länder verankerten sogenannten Generalklausel zur Gefahrenabwehr. Danach ist die Polizei berechtigt, jede Maßnahme anzuordnen, die zur Abwehr einer Störung der öffentlichen Sicherheit erforderlich ist. Störung der öffentlichen Sicherheit ist dabei alles, was irgendwie zu einem Schaden führen könnte, auch zu einem Gesundheitsschaden des von der Maßnahme Betroffenen selbst. Wenn also die Polizisten - die sicher Lorenz' Fußgesundheitsseite und andere einschlägige Veröffentlichungen nicht kannten - wie der Großteil der Bevölkerung davon ausgegangen sind, dass barfußgehen bei niedrigen Temperaturen zu schwersten Erkrankungen führen kann, sahen sie aus Ihrer Sicht die öffentliche Sicherheit gefährdet und mussten eben einschreiten.

Der Vorfall ist also bei weitem nicht so ungewöhnlich oder empörend, wie er hier hochstilisiert wird, sondern liegt absolut im Rahmen dessen, womit man in Deutschland, wenn man in der Öffentlichkeit barfuss geht und es nicht gerade Hochsommer ist, einfach rechnen muss.
Ich befürchte auch, dass sich daran in nächster Zeit nicht allzuviel ändern wird, weshalb ich ja auch, wie ich hier bereits geschrieben habe, es tunlichst vermeide, mich in der Öffentlichkeit barfuss blicken zu lassen, da das für mich geradezu beruflicher Selbstmord wäre.

Grüße
Oliver S.

Danke für die Beratung!

Lorenz, Thursday, 17.02.2000, 22:06 (vor 8982 Tagen) @ Oliver S.

Hallo Oliver,

Danke für die Beratung! In den wirklich seltenen Fällen, in denen man (bei uns in Mitteleuropa) wegen Barfußgehens kritisiert wird, ist es gut, wenigstens grob über die Rechtsgrundlagen Bescheid zu wissen -- und realistisch zu bleiben. Und man muß sich auch klar sein, daß Polizisten keinen einfachen Dienst haben und unverhältnismäßig oft mit gestörten bis gemeingefährlichen Menschen zu tun haben.

Wenn man also davon ausgehen kann, daß Polizisten Anordnungen zur Abwendung von Gefahren treffen dürfen, ist dies dieselbe Situation wie mit dem Werksschutz meiner Firma, der verantwortlich gemacht werden könnte, wenn er mich barfuß ins Werk ließe und mir etwas passieren würde. Man muß also die Situation der "Ordnungskräfte" auch im Auge haben. Und gelegentlich für ein paar Minuten nachzugeben ist kein großes Opfer (z.B. vom Werkstor bis zum Arbeitsplatz mit Birkenstocks radeln, auch wenn das eigentlich gefährlicher ist).

Ordnungshütern kann man sicherlich in aller Ruhe sagen, daß man systematisch Barfußgehen praktiziert und die Erfahung macht, daß das auch im Februar ohne weiteres geht -- und daß man ansonsten ja warm genug angezogen ist. Das wird sie beruhigen, und wenn man keine Kraftproben heraufbeschwört, werden sie noch viel gelassener sein!!

Und jetzt noch etwas ganz Persönliches: Es freut mich, daß Du wieder schreibst, das tut gut, nach dem Vandalismus, dem dieses Forum in den letzten Tagen ausgesetzt war.

Daß Dein Job wichtiger ist als meiner, mußt Du eben in Deinen Schuhen büßen *grins*. Aber vielleicht treffen wir uns mal in den Barfußparks von Dornstetten oder Bad Sobernheim? Da würden auch Deine Klienten dringend von Dir erwarten, daß Du barfuß gehst....

Herzliche Füße, Lorenz

Nur keine Aufregung

Jörg (Hanna) @, Friday, 18.02.2000, 12:09 (vor 8982 Tagen) @ Oliver S.

Ich bin zwar kein Strafrechtler, sonder derzeit heftig überlasteter Wirtschaftsanwalt (...)
Ich befürchte auch, dass sich daran in nächster Zeit nicht allzuviel ändern wird, weshalb ich ja auch, wie ich hier bereits geschrieben habe, es tunlichst vermeide, mich in der Öffentlichkeit barfuss blicken zu lassen, da das für mich geradezu beruflicher Selbstmord wäre.

Das ist wohl leider richtig. In Deiner Branche sind schwarze Kassen anscheinend verbreiteter als schwarze Füsse.

Serfuß,
Jörg

Nur keine Aufregung

Lothar @, Saturday, 19.02.2000, 21:09 (vor 8980 Tagen) @ Oliver S.

Vielen Dank für die interessanten Ausführungen.

Hat mich sehr an mein VWA-Abendstudíum und meinen damals 70jährigen Rechtsdozenten erinnert, der den seinen Weg vom Bahnhof zur Uni inklusiver einer zwischenzeitlichen Einkehr in eine Kneipe zum ausschließlichen Zwecke der Befriedigung eines dringenden Bedürfnisses aus rechtlicher Sicht beschrieben hatte und darüber dann
tatsächlich 180 Minuten dozierte.

Wenn ich den Punkt 7 richtig interpretiere, könnte also jemand der zu dieser Jahreszeit ein kleines Kind barfuß auf dem Arm trägt polizeilich angewiesen werden, dem Kind Schuhe und Strümpfe anzuziehen. Es schließt sich für mich schon seit längerem die Frage an, inwieweit man Eltern das Sorgerecht entziehen könnte oder sie wegen Kindesmißhandlung anzeigen könnte, wenn diese es wagen würden, Kinder zur Winterzeit barfuß auf dem Arm zu tragen. Da es amerikanische Polizisten offensichtlich nicht stört,
wenn dort Kinder zu dieser Jahreszeit in kurzen Hosen oder T-Shirt unterwegs sind, oder von Ihren Eltern ohne Schuhe nur mit Socken auf dem Arm getragen werden scheint dort die Gesetzgebung eine andere zu sein.
(Beobachtungen im amerikanischen Wohngebiet als dieses noch frei zugänglich und keine Festung war bzw. in der Stadt Bamberg bei diversen englischsprachigen Staatsangehörigen)
Leider wurde mir diese Frage auch von unserem Justizministerium nicht
zu meiner Zufriedenheit beantwortet.Ich weiß nicht, ob ein überlasteter Jurist noch dazu ohne Honrar hier nochmals bereit ist, eine Antwort zu geben. Ich wäre dafür sehr dankbar. Vielleicht interessiert diese Frage ja auch noch andere Forumsteilnehmer, insbesondere die mit Kindern.

Auf Grund der derzeitigen großen Aktivitäten von Anlagebetrügern und Politikern wundert es mich nicht, daß ein Wirschaftsanwalt derzeit sehr gut ausgelastet ist. Dies veranlaßt mich aber zu einer anderweitigen Denkweise. Leider bin ich im Angestelltenverhältnis in der Finanzdienstleistungsbranche tätig. Wäre ich mutiger und würde mich selbständig machen, könnte ich mir sehr gut vorstellen, hier genau das gegenteilige Outfit zu wählen, wie dies in der Branche üblich ist und dies dann Werbewirksam auszuschlachten nach dem Motto
Wollen Sie eine ordentliche Beratung oder ein perfektes Outfit.
Nachdem sich ja die meisten Wirtschaftskriminelle durch absolut perfektes Outfit auffallen und damit den Anschein der absoluten Seriösität wecken.
Da könnte man vielleicht auch mit barfuß Werbung machen wie das Roland Schorno auch schon festgestellt hat, daß er sein Barfußtum für seinen Laden nicht werbewirksam genug ausgeschlachtet hat.
Bei einem Anwalt dürfte das aber schwieriger sein, da man ja hier auch auf Goodwill von Richtern und Staatsanwälten angewiesen ist und deshalb so ein Barfußauftritt nach hinten losgehen kann. Insofern kann ich die Einstellung sehr gut nachvollziehen da ich ja auch auf Grund meines Anstellungsverhältnisses hier vorsichtig sein muß um nicht mal eine Beschwerde eines Kunden an meinen Vorstand zu riskieren.

Ansonsten mache ich um Anwälte und Richter lieber einen großen Bogen nachdem mich meine Kunden bereits mehrfach vor Gericht gezerrt haben und ihre Streitigkeiten auszutragen und mir die Schuld an ihrer finanziellen Misere anzuhängen habe ich davon mittlerweile die Nase gestrichen voll.

Lothar

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