Verwirrung (Hobby? Barfuß! 2)

Lothar @, Sunday, 30.01.2000, 18:18 (vor 9065 Tagen) @ Dirk

Aber stellt Euch mal vor, das Barfußlaufen (barfuß bis zum Hals ;-) ) in der U-Bahn hätte sich bei einem Mann abgespielt.
Ein Mann wäre dabei nicht wegen geistiger Verwirrung sondern wegen einer Straftat auf dem Polizeirevier gelandet!
Armes Bürokratenland!
Gruß Dirk

Diese Aussage hat sich heute in einem Artikel von meinem Wochenspiegel am Sonntag bestätigt; und das nicht einmal in der U-Bahn sondern auf dem eigenen Grundstück. Unter der Rubrik "WAS!" wurde folgendes veröffentlicht (Ausschnittsweise):

Leute gibts, da kann mich sich nur wundern. Da gibt es einen Rentner, der findet sich so schön, daß er auf seinem Grundstück nackt umherläuft - egal ob er gesehen wird oder nicht. Der Garten-Exhibitionist ist nicht etwa ein junger, knackiger Bodybilder-Typ sondern ein 66jähriger Rentner von boshafter Art. (Was ist daran boshaft?) Oh die lieben Nachbarn. Das ging natürlich vor Gericht.
Der Nacktjäter ist der Meinung, auf seinem Grundstück kann er machen was er will. Kann er auch, aber ohne die Nachbarn zu stören, entschied der Kölner Richter; sonst ist es strafbar.
(Fragt sich, ob es dann auch strafbar ist, wenn sich jemand durch einen Barfußläufer gestört fühlt).
Kommentar der Zeitung: Abgesehen davon, daß dieser Mann wahrscheinlich einer gewissen Behandlung bedarf ...
Würde junge hübsche Frauen sowas tun und die Nachbarn wären männliche Rentner - die würden vielleicht noch Eintritt nehmen von ihresgleichen

Lothar


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