Rutschgefahr (Hobby? Barfuß! 2)

Lothar @, Monday, 20.12.1999, 19:43 (vor 9041 Tagen)

Gestern abend habe ich einen kurzen Barfußspaziergang durch den Schnee absolviert. Dabei nahme ich einen Langlaufweg neben der Straße;
da es schon dunkel war, wollte ich nicht weit weg von der Straße in den Wald aber ich wollte auch nicht gesehen werden(jobtechnisch bedingt) Wie empfohlen hatte ich die Füße vorher eingefettet.
Dabei mußte ich folgendes feststellen:
Ich empfand es bereits nach 10 Minuten unangenehm und habe gerade mal
20 Minuten durchgehalten. Kneipp empfahl, keine Läufe auf durchfrostetem Schnee zu unternehmen. Kann diese Empfindung daran liegen, daß möglicherweise die Temperatur unter den Gefrierpunkt gefallen war?
Danach mußte ich beim barfüßigen Autofahren feststellen, daß durch das
Fett die Pedale ganz schön glatt wurden; abrutschgefahr.
Schließlich habe ich auf spiegelglatter Fahrbahn eine 180-Grad-Drehung vollzogen. Glücklicherweise stand nichts im Weg und konnte das
Auto (noch nicht mit ABS ausgestattet) entgegen mehrerer Verkehrsregeln zum stehen bringen. Nachdem schon mehrfach hier diskutiert wurde, das es nicht verboten ist, barfuß Auto zu fahren,
stellte ich mir aber die Frage, welche Konsequenzen es gehabt hätte,
wenn etwas passiert wäre. Der Unfall war nicht auf das barfuß fahren zurückzuführen, sondern auf die Straßenverhältnisse. Dennoch könnte ich mir vorstellen, daß hier Versicherungen ähnlich wie beim Zigaretten während der Fahrt aufheben grobe Fahrlässigkeiten unterstellen und nicht zahlen würden. Hat hier jemand schon positive oder negative Erfahrungen gemacht?

Kalte Gr(F)üße aus Thüringen

Lothar

Rutschgefahr

Lorenz, Monday, 20.12.1999, 22:50 (vor 9041 Tagen) @ Lothar

...... Dennoch könnte ich mir vorstellen, daß hier Versicherungen ähnlich wie beim Zigaretten während der Fahrt aufheben grobe Fahrlässigkeiten unterstellen und nicht zahlen würden. Hat hier jemand schon positive oder negative Erfahrungen gemacht?

Einer meiner regelmäßigen Barfußwanderkameraden hat einmal bei einer Versicherung angefragt. Die Auskunft war, daß noch nie wegen barfüßigen Autofahrens ein Regreßanspruch geltend gemacht wurde (aber einige Male schon wegen extremer Plateauschuhe). Allerdings wurde dies für die Zukunft nicht definitiv ausgeschlossen. Wenn die Versicherung nachweisen könnte, daß die Bremse nicht ordnungsgemäß bedient wurde, wäre ein barfüßiger Unfallfahrer vielleicht ein Anreiz, die Zahlungsverpflichtung abzuwälzen. Also ist doch etwas Vorsicht beim Autofahren mit eingefetteten Füßen am Platze -- ansonsten fühle ich mich barfuß beim Autofahren genauso sicher wie "Age of Harp" beim Bedienen der Konzertharfen mit sieben Pedalen!

Serfuß, Lorenz

Rutschgefahr

Franek, Tuesday, 21.12.1999, 00:20 (vor 9041 Tagen) @ Lorenz

...... Dennoch könnte ich mir vorstellen, daß hier Versicherungen

ähnlich wie beim Zigaretten während der Fahrt aufheben grobe
Fahrlässigkeiten unterstellen und nicht zahlen würden. Hat hier jemand
schon positive oder negative Erfahrungen gemacht?>>......

Einer meiner regelmäßigen Barfußwanderkameraden hat einmal bei einer Versicherung angefragt. Die Auskunft war, daß noch nie wegen barfüßigen Autofahrens ein Regreßanspruch geltend gemacht wurde (aber einige Male schon wegen extremer Plateauschuhe). Allerdings wurde dies für die Zukunft nicht definitiv ausgeschlossen. Wenn die Versicherung nachweisen könnte, daß die Bremse nicht ordnungsgemäß bedient wurde, wäre ein barfüßiger Unfallfahrer vielleicht ein Anreiz, die Zahlungsverpflichtung abzuwälzen. Also ist doch etwas Vorsicht beim Autofahren mit eingefetteten Füßen am Platze -- ansonsten fühle ich mich barfuß beim Autofahren genauso sicher wie "Age of Harp" beim Bedienen der Konzertharfen mit sieben Pedalen!>Serfuß, Lorenz

Auch ich habe seit meiner Fahrschulzeit Bedenken barfuß Auto zu fahren, was mich allerdings nie daran gehindert hat, es trotzdem zu tun.Mein Fahrlehrer meinte damals, es sei nicht erlaubt.
Meine Meinung dazu ist, daß man erstmal die Schlappen und Plateausohlen aus dem Verkehr ziehen sollte, bevor (wenn) man anfängt, sich über Barfüßer (am Lenkrad) zu mokieren.
Ich bin letzten Sommer (erstmalig) von der Polizei angehalten worden und durfte (da ich etwas steif und mit den Füßen unter der Pedalerie versteckt die Routinefragen der Beamten beantwortete), zum "Pusten" aussteigen.
Entgegen meinen -zugegeben schlimmen- Befürchtungen ist nichts passiert.Mindestens einem Beamten sind meine bloßen Füße zwar aufgefallen, aber es war überhaupt kein Thema (der Alco-Test sowieso nicht).

In der Hoffnung, daß auch in Zukunft diese Toleranz geübt werde, wünscht Euch weiterhin lustige Füße,

Franek

Rutschgefahr

steveh, Tuesday, 21.12.1999, 00:29 (vor 9041 Tagen) @ Lothar

... beim barfüßigen Autofahren feststellen, daß durch das

Fett die Pedale ganz schön glatt wurden; abrutschgefahr.
Schließlich habe ich auf spiegelglatter Fahrbahn eine 180-Grad-Drehung vollzogen. Glücklicherweise stand nichts im Weg und konnte das

...

gegen das Barfussfahren ist nichts einzuwenden, aber Fett auf Schuhsohlen, Fusssohlen oder Pedalen wuerden die Versicherungen eher nicht akzeptieren...

ich wuerde mir jedenfalls eingefettete Fuesse vor dem Abfahren gruendlich abwischen

Schneematsch oder Fett ist gefaehrlich, egal ob zwiscen Pedal und Schuhsohle oder zwischen Pedal und Fusssohle

Rutschgefahr

Marco N., Tuesday, 21.12.1999, 13:22 (vor 9040 Tagen) @ Lothar

Gestern abend habe ich einen kurzen Barfußspaziergang durch den Schnee absolviert. Dabei nahme ich einen Langlaufweg neben der Straße;
da es schon dunkel war, wollte ich nicht weit weg von der Straße in den Wald aber ich wollte auch nicht gesehen werden(jobtechnisch bedingt) Wie empfohlen hatte ich die Füße vorher eingefettet.
Dabei mußte ich folgendes feststellen:
Ich empfand es bereits nach 10 Minuten unangenehm und habe gerade mal
20 Minuten durchgehalten. Kneipp empfahl, keine Läufe auf durchfrostetem Schnee zu unternehmen. Kann diese Empfindung daran liegen, daß möglicherweise die Temperatur unter den Gefrierpunkt gefallen war?
Danach mußte ich beim barfüßigen Autofahren feststellen, daß durch das
Fett die Pedale ganz schön glatt wurden; abrutschgefahr.
Schließlich habe ich auf spiegelglatter Fahrbahn eine 180-Grad-Drehung vollzogen. Glücklicherweise stand nichts im Weg und konnte das
Auto (noch nicht mit ABS ausgestattet) entgegen mehrerer Verkehrsregeln zum stehen bringen. Nachdem schon mehrfach hier diskutiert wurde, das es nicht verboten ist, barfuß Auto zu fahren,
stellte ich mir aber die Frage, welche Konsequenzen es gehabt hätte,
wenn etwas passiert wäre. Der Unfall war nicht auf das barfuß fahren zurückzuführen, sondern auf die Straßenverhältnisse. Dennoch könnte ich mir vorstellen, daß hier Versicherungen ähnlich wie beim Zigaretten während der Fahrt aufheben grobe Fahrlässigkeiten unterstellen und nicht zahlen würden. Hat hier jemand schon positive oder negative Erfahrungen gemacht?
Kalte Gr(F)üße aus Thüringen
Lothar

Wenn die Versicherung meint, daß eingefettete Füße untauglich zum Auto fahren sind (und das sind sie wohl), dann wirst Du wohl zumindest einen Teil blechen müssen.

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