Neues zum Mensa-Thema/ Zitierfähiger Vereinsname gesucht (Hobby? Barfuß! 2)

MarkusII, Thursday, 02.09.1999, 17:40 (vor 9215 Tagen)

Hallo zusammen!

Ich bin mir zwar bewußt, daß ich die versprochene Antwort zum Mensa-Thema bisher nicht liefern konnte; und ich werde auch auf (hoffentlich nicht zu wenige) Antworten auf diesen Beitrag wohl kaum sehr ausführliche Beiträge schreiben können (Endphase Fortbildung etc. etc.).

Ich bin mir darüber hinaus sehr wohl über das bewußt, was Oliver dankenswerterweise geschrieben hat. Mich wundert nur, daß jede Hilfskraft (ohne Wissen des Chefs) Barfüßige vor die Tür setzen darf, v.a. in einer öffentlichen Einrichtung.

Heute habe ich es drauf ankommen lassen, weil es mir zu blöd war, extra wegen der einen Kassiererin (wahrscheinlich eine Urlaubsvertretung) immer einen ganzen Tag lang Sandalen im Rucksack mitzuschleppen. Außerdem füge ich anderen ja objektiv keinen Schaden zu.

Ich ging also barfuß in die Mensa Bonn (vegetarisches Essen), und zwar zur anderen Kassiererin. Sofort wurde ich von besagter Dame von hinten ("He, junger Mann...!" etc. etc.) ziemlich laut angesprochen. Auf die sehr deutliche Kurzpredigt ihrerseits habe ich sehr bestimmt und fest geantwortet:
"Ich bin Mitglied einer entsprechenden Vereinigung und habe im Internet eine Umfrage durchgeführt. Es gibt bundesweit keine Schwierigkeiten, und es hat hier noch nie Schwierigkeiten gegeben."

Daraufhin wirkte sie doch etwas getroffen, aber auch nicht besonders gut behandelt und hat mich für heute in Frieden gelassen. Überzeugt wirkte sie nicht ("es gibt die Hygienebestimmungen, und wenn es hier eine Kontrolle gibt..." war ihr letztes Argument vor meiner o.g. Antwort gewesen), und so wie ich sie einschätze (sehr korrekt und "diensteifrig" (mir fällt leider kein besseres Wort ein), wird sie etwas unternehmen.

Nun habe ich zwei Fragen an Euch:
- Bisher gab es ja einige Rückmeldungen über problemlose Mensen: Könntet Ihr weitere kurz aufführen?
- Ein "seriöser" Name für eine Art "Deutscher Barfußverein" wäre sehr günstig. "Dirty Sole Society" wirkt auf kritisch eingestellte Außenstehende lächerlich, "Barefoot Hikers" auch nur bestenfalls ganz nett; "Hobby? Barfuß!" ist fürs Internet richtig, würde aber in der obigen Situation ebenfalls lächerlich wirken.

Gefragt ist ein Name eines (vielleicht auch tatsächlich zu gründenden Vereins), der etwas hermacht. Schließlich geht es hier nicht um das Vertreten und Ausleben eines "Spleens" auf Kosten anderer, sondern um Lebensqualität und v.a. um handfeste gesundheitliche Interessen. Ich möchte kein um den Faktor 50 (!) erhöhtes Risiko allein von Hautkrankheiten an den Füßen (auf nachgewiesene über 50% der mitteleuropäischen Bevölkerung), von den anderen und schlimmeren Schäden und Beeinträchtigungen durch Schuhe und Sandalen ganz zu schweigen. Der Verein könnte im Idealfall eine Art "FAZ" zum Thema Barfußlaufen sein, auf den man sich bei Zitaten von (z.B. gesundheitlichen Forschungsergebnissen etc. etc.) verlassen kann (was ja bereits jetzt recht z.T. der Fall ist). Sein Name sollte u.a. für absolute Seriosität stehen, darüber hinaus im Idealfall natürlich "Schwung" haben und "Lebensfreude" mitteilen.

Ich hoffe, daß alles ist nicht zu viel "verlangt", aber das Denken (und Schreiben in diesem Forum) ist ja frei...

Nun hoffe ich auf Rückmeldungen und Beiträge Eurerseits.

Viele Grüße aus Bonn,

Euer MarkusII

Neues zum Mensa-Thema/ Zitierfähiger Vereinsname gesucht

Lorenz ⌂ @, Thursday, 02.09.1999, 20:03 (vor 9215 Tagen) @ MarkusII

Hallo Markus,

Ich bin mir darüber hinaus sehr wohl über das bewußt, was Oliver dankenswerterweise geschrieben hat. Mich wundert nur, daß jede Hilfskraft (ohne Wissen des Chefs) Barfüßige vor die Tür setzen darf, v.a. in einer öffentlichen Einrichtung.

Ich bezweifle, daß sich das Hausrecht automatisch an jeden beliebigen Mitarbeiter delegiert! Nicht jeder kann eine juristische Person rechtskräftig vertreten -- eigentlich nur ein Prokurist. Der kann natürlich gewisse Kompetenzen delegieren (z.B. den Werksschutz anweisen, niemanden einzulassen, der nicht den Sicherheitsvorschriften entsprechend gekleidet, d.h. beschuht ist). Oder ein Dress-Code kann von einem von der Geschäftsleitung beauftragten Gremium erlasssen werden und wird durch Unterschrift eines Anweisungsberechtigten verbindlich. Aber so etwas bedarf immer schriftlicher Fixierung mit Datum und Unterschrift! Und deren Existenz kann man bis zum Beweis des Gegenteils in Frage stellen.

Die DSS empfieht dehalb, die Vorlage des Dokuments zu verlangen, welches im konkreten Fall das Barfußgehen verbietet, denn dazu sind die Leute in der Regel nicht in der Lage! Und wenn dann doch eine Hygienevorschrift gefunden wird, steht höchstwahrscheinlich nichts über das Barfußlaufen darin.

....... und so wie ich sie einschätze (sehr korrekt und "diensteifrig" (mir fällt leider kein besseres Wort ein), wird sie etwas unternehmen.

Also muß sie doch eine Regelung ausgraben, die das Barfußgehen verbietet oder einen Erlaß durch die Leitung der Mensa erwirken. Man muß abwarten, wie das Spiel ausgeht. Wenn man unerwarteterweise wirklich etwas Schriftliches vor den Latz geknallt bekommt, muß man ein guter Verlierer sein. Dann noch zu prozessieren, wäre nicht mehr mein Bier, aber vielleicht würde ich ab und zu ein barfuß-Happening mit Dosenwurst und Campingkocher vor der Mensa veranstalten???

- Ein "seriöser" Name für eine Art "Deutscher Barfußverein" wäre sehr günstig. .... Gefragt ist ein Name eines (vielleicht auch tatsächlich zu gründenden Vereins), der etwas hermacht.

Irgendwie müßte sich dieser Verein schon konstituieren und ein per Satzung formuliertes Ziel haben, sonst ist es nur ein durchschaubarer Bluff. Dann ist es allerdings leichter, einen Namen zu finden, als die Leute, die sich an die Vereinsarbeit machen. Trotzdem ich will diese Idee keinesfalls abblocken, und mit dem Ideenwettbewerb für den Namen kann ja schon einmal angefangen werden:

"Barfuß-Liga" ist schon einmal vorgeschlagen worden;
ansonsten fällt mir gerade so ein Quatsch ein wie:
"Freunde des natürlichen Gehens"
"Verein für barfüßige Lebensqualität"
"Verband für Freifuß-Kultur (FFK)"
"Die freien Gesundfüßler"

Aber vielleicht kommen wir auch auf der jetzigen Basis weiter, indem wir uns gegenseitig gute Argumente liefern. Die Barfußgegner in Beweisnot zu bringen, wirkt wahrscheinlich besser als der Verweis auf einen Verein, dessen Existenz man nicht nachweisen kann.

Doch gottlob sind die Situationen recht selten, in denen der Barfußgenuß durch derlei Konflikte getrübt wird.

Serfuß, Lorenz

[image] Barfußlaufen in der Natur

Neues zum Mensa-Thema/ Zitierfähiger Vereinsname gesucht

Dr. Oliver Schloz @, Friday, 03.09.1999, 16:58 (vor 9214 Tagen) @ Lorenz

Hallo Markus,

Ich bin mir darüber hinaus sehr wohl über das bewußt, was Oliver dankenswerterweise geschrieben hat. Mich wundert nur, daß jede Hilfskraft (ohne Wissen des Chefs) Barfüßige vor die Tür setzen darf, v.a. in einer öffentlichen Einrichtung.

Ich bezweifle, daß sich das Hausrecht automatisch an jeden beliebigen Mitarbeiter delegiert! Nicht jeder kann eine juristische Person rechtskräftig vertreten -- eigentlich nur ein Prokurist. Der kann natürlich gewisse Kompetenzen delegieren (z.B. den Werksschutz anweisen, niemanden einzulassen, der nicht den Sicherheitsvorschriften entsprechend gekleidet, d.h. beschuht ist). Oder ein Dress-Code kann von einem von der Geschäftsleitung beauftragten Gremium erlasssen werden und wird durch Unterschrift eines Anweisungsberechtigten verbindlich. Aber so etwas bedarf immer schriftlicher Fixierung mit Datum und Unterschrift! Und deren Existenz kann man bis zum Beweis des Gegenteils in Frage stellen.
Die DSS empfieht dehalb, die Vorlage des Dokuments zu verlangen, welches im konkreten Fall das Barfußgehen verbietet, denn dazu sind die Leute in der Regel nicht in der Lage! Und wenn dann doch eine Hygienevorschrift gefunden wird, steht höchstwahrscheinlich nichts über das Barfußlaufen darin.

....... und so wie ich sie einschätze (sehr korrekt und "diensteifrig" (mir fällt leider kein besseres Wort ein), wird sie etwas unternehmen.

Also muß sie doch eine Regelung ausgraben, die das Barfußgehen verbietet oder einen Erlaß durch die Leitung der Mensa erwirken. Man muß abwarten, wie das Spiel ausgeht. Wenn man unerwarteterweise wirklich etwas Schriftliches vor den Latz geknallt bekommt, muß man ein guter Verlierer sein. Dann noch zu prozessieren, wäre nicht mehr mein Bier, aber vielleicht würde ich ab und zu ein barfuß-Happening mit Dosenwurst und Campingkocher vor der Mensa veranstalten???

- Ein "seriöser" Name für eine Art "Deutscher Barfußverein" wäre sehr günstig. .... Gefragt ist ein Name eines (vielleicht auch tatsächlich zu gründenden Vereins), der etwas hermacht.

Irgendwie müßte sich dieser Verein schon konstituieren und ein per Satzung formuliertes Ziel haben, sonst ist es nur ein durchschaubarer Bluff. Dann ist es allerdings leichter, einen Namen zu finden, als die Leute, die sich an die Vereinsarbeit machen. Trotzdem ich will diese Idee keinesfalls abblocken, und mit dem Ideenwettbewerb für den Namen kann ja schon einmal angefangen werden:
"Barfuß-Liga" ist schon einmal vorgeschlagen worden;
ansonsten fällt mir gerade so ein Quatsch ein wie:
"Freunde des natürlichen Gehens"
"Verein für barfüßige Lebensqualität"
"Verband für Freifuß-Kultur (FFK)"
"Die freien Gesundfüßler"
Aber vielleicht kommen wir auch auf der jetzigen Basis weiter, indem wir uns gegenseitig gute Argumente liefern. Die Barfußgegner in Beweisnot zu bringen, wirkt wahrscheinlich besser als der Verweis auf einen Verein, dessen Existenz man nicht nachweisen kann.
Doch gottlob sind die Situationen recht selten, in denen der Barfußgenuß durch derlei Konflikte getrübt wird.
Serfuß, Lorenz

Das mit der Return-Taste muß ich wohl noch üben =)

Dr. Oliver Schloz @, Friday, 03.09.1999, 18:12 (vor 9214 Tagen) @ Dr. Oliver Schloz

Hallo,

eigentlich wollte ich nicht einfach den Beitrag von Lorenz nochmal unverändert ins Forum stellen, sondern was dazu schreiben. Bin dann beim Versuch den Titel zu ändern, auf Return gekommen...;-)

Also dann jetzt zum inhaltlichen:

Ich bin mir darüber hinaus sehr wohl über das bewußt, was Oliver dankenswerterweise geschrieben hat. Mich wundert nur, daß jede Hilfskraft (ohne Wissen des Chefs) Barfüßige vor die Tür setzen darf, v.a. in einer öffentlichen Einrichtung.

Ich bezweifle, daß sich das Hausrecht automatisch an jeden beliebigen Mitarbeiter delegiert! Nicht jeder kann eine juristische Person rechtskräftig vertreten -- eigentlich nur ein Prokurist. Der kann natürlich gewisse Kompetenzen delegieren (z.B. den Werksschutz anweisen, niemanden einzulassen, der nicht den Sicherheitsvorschriften entsprechend gekleidet, d.h. beschuht ist).

Soll dann vielleicht der Werkschutz jedesmal, wenn irgendetwas passiert, was nicht durch eine ausdrückliche Anweisung abgedeckt ist, bei der Geschäftsleitung anrufen müssen und nachfragen, wie er sich verhalten soll? Ich habe keinen Werkschutz, aber wenn ich einen hätte und der würde mich ständig belästigen, wenn irgendeine Situation auftritt, für die ich keine explizite Anweisung gegeben habe, täte ich mich ernsthaft fragen, wofür er eigentlich da ist.

Entsprechendes dürfte für die Mensa-Kassiererin gelten. Man stelle sich vor, sie müßte ernsthaft die vertretungsberichtigte Person der Studentenwerkes, das die Mensa betreibt - also wohl dessen Geschäftsführer! - anrufen und nachfragen, ob sie den Barfüsser zurückweisen darf oder nicht.

Fazit: Das Hausrecht nach außen hin übt zunächst derjenige Mitarbeiter aus, der faktisch vor Ort ist - ob er intern das auch darf oder hinterher vom Chef einen Rüffel kriegt (etwa weil mein fiktiver Werkschutz einen barfüßigen Millionär nicht zu mir durchgelassen hätte und mir ein Riesenmandat deshalb entgangen ist), ist eine ganz andere Frage...=)

Oder ein Dress-Code kann von einem von der Geschäftsleitung beauftragten Gremium erlasssen werden und wird durch Unterschrift eines Anweisungsberechtigten verbindlich. Aber so etwas bedarf immer schriftlicher Fixierung mit Datum und Unterschrift! Und deren Existenz kann man bis zum Beweis des Gegenteils in Frage stellen.

Nochmals in aller Deutlichkeit: Das ist so einfach nicht richtig! Natürlich kann man versuchen, die Leute zu verunsichern, indem man soetwas behauptet bzw. fragt, wer das eigentlich sagt und mal - gerade als Kunde - darauf hinweisen, daß der Chef es sicher nicht schätzen würde, wenn ihm wegen einer übereifrigen Kassiererin ein Geschäft entgeht. Man kann natürlich auch verlangen den Chef zu sprechen. Aber wenn das alles den Mitarbeiter vor Ort nicht beeindruckt ("Ich sage das und für Dich bin ich hier der Chef"), bleibt nur noch erstmal nachzugeben und sich gegebenfalls hinterher beim richtigen Chef zu beschweren.

Die DSS empfieht dehalb, die Vorlage des Dokuments zu verlangen, welches im konkreten Fall das Barfußgehen verbietet, denn dazu sind die Leute in der Regel nicht in der Lage! Und wenn dann doch eine Hygienevorschrift gefunden wird, steht höchstwahrscheinlich nichts über das Barfußlaufen darin.

In Amerika gelten wegen der Vielzahl der Rassen, Kulturen, Religionen, etc. und der diesbezüglich wenig ruhmreichen Vergangenheit inzwischen viel strengere Anti-Diskriminierungsvorschriften als hier, so daß einfach die Befürchtung geweckt wird, wenn man sich auf keine formgültige Vorschrift berufen kann, mit hohen Straf-Schadensersatzforderungen (ebenfalls ein im deutschen Recht so nicht existentes anglo-amerikanisches Rechtsgebilde) konfrontiert zu werden.

Im Prinzip ist die amerikanische Rechtslage aber auch für unsere Probleme uninteressant, wir sind eben nicht in Amerika =)

Damit wir uns nicht mißverstehen: Ich sage nicht, daß ihr es einfach hinnehmen sollt, daß man mit den Leuten nicht diskutieren sollte. Mir geht es nur darum klarzustellen, daß wenn jemand definitiv und endgültig "nein" sagt, man nicht einfach trotzdem weitergehen kann, ohne ernste Konsequenzen befürchten zu müssen. Ich empfehle daher in diesem Falle Schuhe anziehen oder umkehren und sich hinterher beim Chef beschweren bzw. mit ihm das Thema zu diskutieren. Wenn man dann vielleicht etwas schriftliches vom besagten Chef unterschriebenes hat, daß er gegen nackte Füße nichts einzuwenden hat und man das der Angestellten beim nächsten Mal vor die Nase hält, dürfte das genügen. Aber bitte: Auch dann kann diese Angestellte immer noch sagen "Interessiert mich nicht, ohne Schuhe kommt bei mir niemand rein." Das mag dann eine Kompetenzüberschreitung und Verletzung des Arbeitsvertrages gegenüber ihrem Chef sein, wegen der er sie abmahnen und eventuell sogar kündigen kann, aber dem Betroffenen konkret vor Ort nützt das zunächst einmal garnichts...

Ich will ja wirklich nicht destruktiv sein und hab mir das alles ja auch nicht ausgedacht, aber wem bringt es was, sich mit Sturköpfen anzulegen, die formal eben im Recht sind?

Was die Idee eines Vereins angeht, teile ich Lorenz' Auffassung, daß der Aufwand, einen solchen zu gründen, ins Vereinsregister einzutragen lassen, etc. den möglichen Nutzen weit übersteigen würde. Was anderes wäre das erst dann, wenn man auf die Weise ein paar tausend Leute (und nicht nur etwa 20) organisieren und dann auf eine entsprechend hohe Mitgliederzahl verweisen könnte nach dem Motto "Wir sind keine vereinzelten Spinner" ;)

Soviel wieder von Eurem selten barfüssernden, dafür um so mehr "klugscheissenden" Rechtsanwalt
Dr. Oliver Schloz

Dafür stimmt der Inhalt!

MarkusII, Friday, 03.09.1999, 23:59 (vor 9213 Tagen) @ Dr. Oliver Schloz

Hallo Oliver!

Von wegen "klugscheißen"!

Ich bin Dir außerordentlich dankbar dafür, daß Du so detailliert und kompetent Auskunft gibst. Ähnliches dürfte einiges Geld kosten, wenn man als Kunde (dann allerdings auch formal "rechtsverbindlich") zu einem Rechtsanwalt ginge!

Und "destruktiv" in puncto Barfußlaufen bist Du nun wirklich erst recht nicht, denn Du weist ja Wege durch einen "Dschungel", der sozusagen viel schlimmer ist als die allerübelsten Glasscherben (die richtigen Barfüßen ja kaum etwas anhaben können).

Schade, daß unser Recht auf Gesundheit (die "facts" hierzu sind ja außerordentlich deutlich und überzeugend, wie ich meine) im Vergleich dazu überhaupt nicht zählt. Wer in Schuhe schlüpft, geht automatisch nach dem Prinzip "Heublumenaufguß" vor, von den noch unangenehmeneren Wirkungen und Beeinträchtigungen ganz zu schweigen.

Noch einmal vielen Dank sagt Dir

MarkusII

Das mit der Return-Taste muß ich wohl noch üben =)

Heiko, Tuesday, 07.09.1999, 20:14 (vor 9210 Tagen) @ Dr. Oliver Schloz

Hallo,

ich denke, dass der Vergleich Geschaeft oder Fabrik zur Mensa hinkt. Die Mensa ist Teil des Studentenwerks und damit sowas wie eine Anstalt öffentlichen Rechts oder so. Mir ist klar, dass aus Gründen der Hygiene da auch spezielle Regeln gelten duerfen, z.B. darf man wohl nicht mit Schuhen ins staedtische Hallenbad und ähnliches.
Die einzige Regel die ich aus der Mensa kenne und ich wünschte es würde noch konsequenter darauf geachtet ist, dass Speisen nicht zurückgestellt werden dürfen. Aber jetzt schweife ich gerade ab.

Inwieweit dürfen Behörden und ähnliche Institutionen Menschen wegen ihrem Äusseren/Kleidung zurückweisen?

Der nächste Klugschwaetzer, der zwar gerade eben, aber oft auch nicht, barfuss ist. Besonders liebe Gruesse an unseren Juristen.
Heiko

Jetzt kommen wir tief in die juristischen Feinheiten

Dr. Oliver Schloz @, Wednesday, 08.09.1999, 19:07 (vor 9209 Tagen) @ Heiko

Hallo Heiko,

ich denke, dass der Vergleich Geschaeft oder Fabrik zur Mensa hinkt. Die Mensa ist Teil des Studentenwerks und damit sowas wie eine Anstalt öffentlichen Rechts oder so. Mir ist klar, dass aus Gründen der Hygiene da auch spezielle Regeln gelten duerfen, z.B. darf man wohl nicht mit Schuhen ins staedtische Hallenbad und ähnliches.
Die einzige Regel die ich aus der Mensa kenne und ich wünschte es würde noch konsequenter darauf geachtet ist, dass Speisen nicht zurückgestellt werden dürfen. Aber jetzt schweife ich gerade ab.
Inwieweit dürfen Behörden und ähnliche Institutionen Menschen wegen ihrem Äusseren/Kleidung zurückweisen?

Du hast zunächst einmal natürlich völlig recht, wenn du darauf hinweist, dass für Behörden und auch das Studentenwerk als Anstalt des öffentlichen Rechts strengere Regeln gelten als für x-beliebige Private. Aber auch hier muß man ganz klar trennen:

Zunächst ist da die konkrete Anweisung des Bediensteten vor Ort, die sich in etwa auf "Zieh dir Schuhe an oder verschwinde" zurückführen lässt. Unabhängig davon, ob das nun im konkreten Fall als privatrechtliche Ausübung des Hausrechtes oder als öffentlich-rechtlicher Verwaltungsakt zu werten ist, muß das zunächst mal befolgt werden, sonst Strafbarkeit wegen Hausfriedensbruch.

Das nächste ist die Frage, ob dieser Verwaltungsakt möglicherweise rechtswidrig ist oder ein öffentlich-rechtlicher Zugangs- und Benutzungsanspruch besteht, der gegebenfalls verletzt wäre. Das müsste man dann im Nachhinein - notfalls gerichtlich, wenn jemand wirklich soweit gehen will (die Chancen auf einen verständnisvollen barfüssigen Richter zu treffen sind indes nach meiner Einschätzung...ähm...gering)- geltend machen.

Zur Verdeutlichung: Sehr viele Tempo-30-Zonen in Innenstädten sind eklatant rechtswidrig, weil die Voraussetzungen der Strassenverkehrsordnung für deren Ausweisung einfach nicht vorliegen. Wenn du dort mit 50 geblitzt wirst, musst du trotzdem das Verwarnungsgeld bezahlen und kommst normalerweise vor Gericht mit dem Argument, dass das Verkehrsschild rechtswidrig war, nicht durch (auch wenn die Chancen, hier einen verständnisvolllen autofahrenden Richter zu finden, erheblich grösser sind). Gegen die Rechtswidrigkeit des Verkehrsschildes muss man vor der Verwaltungsbehörde bzw. vor den Verwaltungsgerichten vorgehen (für die Einsprüche gegen die Bußgeldbescheide sind dagegen die Amtsgerichte zuständig).

Jetzt reicht's aber wirklich dazu. Die Details dürften für die grosse Mehrzahl der Forumsteilnehmer nun wirklich uninteressant und eher nervig sein - ganz abgesehen davon, dass dafür auch ich mich tiefer in die Materie einarbeiten müsste, wozu ich angesichts real existierender auf meinem Schreibtisch zur Bearbeitung liegender Fälle (in denen kein Beteiligter barfuss ging) keine Zeit habe.

Das wäre vielleicht mal ein Thema für die Doktorarbeit eines engagierten barfüssigen Jurastudenten (auch wenn die Chancen, zur Betreuung einen aufgeschlossenen barfüssigen Jura-Professor zu finden...na ja, lassen wir das).

Jetzt muss ich weiterarbeiten, damit ich möglichst bald nach Hause und dann endlich aus meinen Schuhen 'rauskomme :-)

Euer anderweitig spezialisierter Rechtsanwalt
Dr. Oliver Schloz

P.S.: Das mit der neuen Rechtschreibung muss ich vielleicht auch noch üben...

Zum Abschluss noch eine Frage

Heiko, Thursday, 09.09.1999, 14:05 (vor 9208 Tagen) @ Dr. Oliver Schloz

Hallo Oliver und der Rest des Forums,

bevor ich als Laie hier eine rechtsphilosophische Diskussion ueber ein paar Ungereimtheiten anzettele, die da unten ausser uns zweien eh keiner mehr liest. Vielleicht mache ich das spaeter einmal. Noch eine Frage aus Neugier.
Wie sieht es aus, wenn explizit die Erlaubnis vorliegt, kann der Mitarbeiter dann trotzdem zur Tat schreiten?
Machen wir es etwas konkreter an Fallbeispielen:
Unser Held sei Barfuss B (oder unkonventionellausehende Person U).
B geht in einen Laden. Kann der Mitarbeiter sein Hausrecht geltend machen und damit zurecht die Polizei holen, wenn
1) B die Erlaubnis des Besitzer dabei hat?
2) in der Ladenordnung an der Tür und sonstwo steht, Leute wie B erlaubt
3) B z.B. Freund vom Chef C ist, und C ihn gar geschickt hat, mal nachzuschauen oder der Sektretaerin etwas auszurichten, was C vergessen hatte?

Gruesse
Heiko

Zum Abschluß die Antwort

Dr. Oliver Schloz @, Thursday, 09.09.1999, 18:24 (vor 9208 Tagen) @ Heiko

Hallo Heiko und wenimmer es sonst noch interessiert:

Die Antwort habe ich eigentlich schon in meinen Beiträgen zum ertsen Mensa-Post gegeben. Aber da das dort vielleicht untergegangen ist hier nochmal:

Wie sieht es aus, wenn explizit die Erlaubnis vorliegt, kann der Mitarbeiter dann trotzdem zur Tat schreiten?

Es ist auch hier wieder zu trennen zwischen dem, was der Mitarbeiter nach außen hin kann und dem, was er intern gegenüber seinem Chef darf.

Machen wir es etwas konkreter an Fallbeispielen:
Unser Held sei Barfuss B (oder unkonventionellausehende Person U).
B geht in einen Laden. Kann der Mitarbeiter sein Hausrecht geltend machen und damit zurecht die Polizei holen, wenn
1) B die Erlaubnis des Besitzer dabei hat?
2) in der Ladenordnung an der Tür und sonstwo steht, Leute wie B erlaubt
3) B z.B. Freund vom Chef C ist, und C ihn gar geschickt hat, mal nachzuschauen oder der Sektretaerin etwas auszurichten, was C vergessen hatte?

Grundsätzlich kann der Mitarbeiter B trotzdem nicht reinlassen und die Polizei rufen. Wenn er das aber tut, wird er hinterher mit seinem Chef gewaltigen Ärger bekommen, möglicherweise eine Abmahnung oder sogar die Kündigung. In den Fällen 1) und 2) wird sich die Polizei, wenn sie vor Ort auftaucht und B seine Erlaubnis bzw. die Hausordnung präsentiert, auch ziemlich veräppelt vorkommen und wohl kaum etwas unternehmen. Anders ist das schon im Fall 3), da hier B wohl nicht unmittelbar gegenüber der Polizeistreife beweisen kann, dass er wirklich vom Chef geschickt wurde.

In jedem Fall wird die Polizei, wenn sie gerufen wird, zunächst nichts weiter tun als dem - wegen nackter Füsse oder warum auch immer - unerwünschten Besucher auffordern, sofort den Laden zu verlassen und vielleicht noch seine Personalien feststellen. Leistet er den Anweisungen der Polizei Folge, passiert nur noch etwas, wenn der Eigentümer ausdrücklich Strafantrag stellt - was in den Beispielsfällen hier sicher nicht passieren wird, denn diesen Strafantrag kann nun wirklich nicht mehr jeder Mitarbeiter stellen, sondern nur noch der Chef selbst oder eine von ihm ausdrücklich hierzu bevollmächtigte Person. Wenn man aber der Anweisung der Polizei nicht Folge leistet und sich sogar noch wehrt, wenn man hinausgetragen werden soll, ist das Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - und da kennt die deutsche Polizei kein Pardon, das wird immer verfolgt (das ist der Grund, weshalb sich rechtlich gut beratene Sitzblockierer immer ohne jedwede Gegenwehr wegtragen lassen).

Es wird vielleicht deutlich, daß man auch bei der Funktion der Polizei wieder unterscheiden muß: Diese wird einmal zum Schutz der öffentlichen Sicherheit tätig, zum anderen zur Strafverfolgung. Die öffentliche Sicherheit ist immer schon dann verletzt, wenn jemand gegen den Willen des (wenn auch vielleicht nur kraft eigener Einbildung)zuständigen Mitarbeiters sich irgendwo aufhält und nicht von selber geht. Ob das auch strafbar ist, ist dann wieder eine andere Frage.

Bevor ich alle nun völlig verwirre und am deutschen Rechtsstaat verzweifeln lasse, höre ich auf.

Euer Mann für unentgeltliche Rechtsauskünfte rund um die Barfüssigkeit =)
Dr. Oliver Schloz

Zum Abschluß Danke fuer die Antwort

Heiko, Thursday, 09.09.1999, 20:13 (vor 9208 Tagen) @ Dr. Oliver Schloz

Hallo,

ich habs gelesen.

Viele Gruesse
Heiko

Jetzt kommen wir tief in die juristischen Feinheiten

MarkusII, Thursday, 09.09.1999, 19:14 (vor 9208 Tagen) @ Dr. Oliver Schloz

Hallo Oliver!

Wie Du siehst, interessiert das Thema schon eine Reihe von Leuten. Diejenigen, die es nicht interessiert, brauchen sich ja nicht hiermit zu befassen, wie "Bruder Johannes" sehr richtig ausführt.

Für meinen Teil nochmals vielen Dank!

Viele Grüße,

MarkusII

PS: Die fiese Urlaubsvertretung hat sich auf einen anderen Platz "zurückgezogen". Mit der "Stamm-Kassierin" gibt‘s keine Probleme. O-Ton (in etwa): "Es kann doch jeder herumlaufen, wie er will! Von solchen Bestimmungen habe ich noch nie etwas gehört! Die Leute tragen im Profil ihrer Schuhe doch viel mehr Dreck herein als Sie!"

Mentale Rückendeckung

Kai @, Thursday, 02.09.1999, 20:40 (vor 9215 Tagen) @ MarkusII

Hallo MarkusII, hallo zusammen,

Nun habe ich zwei Fragen an Euch:
- Bisher gab es ja einige Rückmeldungen über problemlose Mensen:

ich sehe keinen prinzipiellen Unterschied zwischen einer normalen öffentlichen Gaststätte / Kneipe und einer Mensa. Die Hygienevorschriften dürften ziemlich ähnlich sein was den Gastbereich angeht.

- Ein "seriöser" Name für eine Art "Deutscher Barfußverein" wäre sehr
günstig.
Gefragt ist ein Name eines (vielleicht auch tatsächlich zu gründenden
Vereins), der etwas hermacht.

Ich glaube nicht, daß sich dadurch das Mensaproblem löst oder allgemein das Problem des Auffallens des Barfußlaufens in der Öffentlichkeit. Denn was wird dieser Verein im konkreten Konfliktfall, wie z.B. bei Dir in der Mensa, bewirken können? Viel mehr als eine moralische Rückendeckung in Deiner Vorstellungskraft kann er sicher in der konkreten Situation nicht bieten. Ich meine, daß dieses Forum durch seine vielfältigen Erfahrungsberichte und den lebendigen Austausch viel mehr dazu geeignet ist, das eigene Rüstzeug für solche Dispute mit festen Vorstellungen anderer Menschen zu stärken.

Gehst Du eigentlich alleine Essen, bzw. sind noch mehr Leute um Dich herum, wenn Du an der betreffenden Kasse vorbeigehst? Falls ja, dann wäre es doch denkbar, andere (ggf. Unbeteiligte) nach ihrer Meinung zu fragen. Wenn Du ganz taktisch vorgehen möchtest, kannst Du ja schon beim Weg zur Kasse die hinter Dir stehenden / gehenden nebenbei ansprechen, daß jetzt gleich wieder "die Barfußdiskussion kommt". Ich vermute, daß Du in diesem Fall mit Solidarisierung rechnen kannst.

Du könntest natürlich auch einfach mal einen kleinen Anruf beim Gesundheitsamt bzw. der Gewerbeaufsicht machen und die nach konkreten Vorschriften fragen, die barfußgehen im Gästebereich untersagen. Die Variante, der Kassiererin einen Zettel mit den Nummern und der Bitte um Anruf zu geben, wäre demgegenüber etwas konfliktträchtiger ... ;-)

Nun, ich denke es gibt einige Möglichkeiten, auf diese Situation in der Mensa zu reagieren (z.B. dreckige Schuhe aus einer Plastiktüte zu holen und die Kassiererin zu fragen, ob Du ernsthaft DAMIT in den Speisesaal gehen sollst, oder ob Barfüße nicht doch hygienischer sind).

Beste Grüße

Kai

Hallo Lorenz und Kai!

MarkusII, Thursday, 02.09.1999, 23:27 (vor 9214 Tagen) @ Kai

Hallo Ihr beide!

Wenigstens möchte ich mich herzlich für Eure beiden Beiträge bedanken, die ich für sehr hilfreich halte. Wenn man sehr hinter einer Sache steht, neigt man wohl auch dazu, sich zu sehr aufzuregen, und Eure sachlichen und praktischen Gedanken lassen einen die Angelegenheit wieder nüchterner sehen.

Vielleicht frage ich wirklich einmal beim Gesundheitsamt oder bei der Gewerbeaufsicht nach. Sollte die Auskunft "positiv" sein, könnte man Lorenz Variante durchspielen oder im Idealfall auch gleich eine schriftliche Auskunft des Amtes vorlegen. Sollte sie "negativ" sein, hilft nur (freundliches, aber bestimmtes) bluffen - oder aber sich fügen.

Als Name fällt mir gerade ein "Verein Pro Barfuß". Ganz gut, aber nur mäßig mitreißend...

Lorenz' Ansicht, daß es wohl erheblich schwerer sei, Leute für die Vereinsarbeit zu gewinnen als einen Namen für besagten Verein zu finden, ist wohl leider (ganz verdammt) realistisch.

Im Idealfall würde der Verein nämlich auch Auskunft in rechtlichen Fragen erteilen können sowie sämtliche Quellen zum Thema Gesundheit "zitierfest" bereithalten.

Allerdings gibt es neben diesen Dingen ja auch die Komponente "Spaß", die - in diesem Forum ja sowieso nicht - zu kurz kommen dürfte...

Viele Grüße und gute Nacht (falls Ihr heute noch reinschauen solltet)!

Euer MarkusII

Neues zum Mensa-Thema/ Zitierfähiger Vereinsname gesucht

Lupu, Thursday, 02.09.1999, 23:17 (vor 9214 Tagen) @ MarkusII

Hallo Markus,

die Idee, einen Verein zu gründen, habe ich ja vor geraumer Zeit bereits einmal in die Diskussion geschmissen (nachlesbar auch im Best of). Das ist dann wieder eingeschlafen und kam - glaub' ich - auch nicht so gut an. Denn Kai's und Lorenz' Argumente sind zum großen Teil schon recht schlüssig.
Dennoch glaube ich, dass so ein Verein als eine Art Lobby und auch Rückgrat in bestimmten Situationen fungieren könnte. Immerhin, das sollte man nicht unterschätzen, gibt es in unserer Gesellschaft immer noch eine gewisse "Autoritätsgläubigkeit" und es hängt dann immer davon ab, inwieweit ein Verein für einzelne Personen dann tatsächlich eine Autorität darstellt. Ehrlich gesagt könnte ich mir aber schon vorstellen, dass viele durch die Tatsache beeindruckt wären, dass da ein seriöses Gebilde existiert, welches Barfußgehen "offiziell" empfiehlt oder fördert.
Insbesondere der gesundheitliche Aspekt mit all den aufzuarbeitenden Bereichen (medizinische Studien, Gutachten und Empfehlungen) im Zusammenspiel mit aufgeschlossenen Institutionen (evtl. sogar Kassen) und Ärzten könnte dem Lobby-Aufbau dienlich sein.
Deswegen müsste ein solcher Verband sicherlich einen "Gesundheits-" und einen "Fun-", "Praxis-" oder "Lifestyle-"Bereich haben.
Da würde sich doch ein nach Belieben teilbarer Doppelname wie etwa "Gesellschaft für natürliches Gehen - GNG [Barfuß:Bund]" o.ä. anbieten. Na ja, ist halt immer die Frage, wer sowas anleiert und macht.

Grüße,
Lupu

Neues zum Mensa-Thema/ Zitierfähiger Vereinsname gesucht

MarkusII, Saturday, 04.09.1999, 00:30 (vor 9213 Tagen) @ Lupu

Hallo Lupu!

Tja, jetzt kann ich mich Deinen Ausführungen eigentlich nur nahtlos anschließen.

Und das Problem in puncto Verein ist schlicht die Arbeit, die damit verbunden ist (wie mir inzwischen leider auch klar geworden ist). Denn man kann ja eigentlich nicht nur nach "Service" rufen, sondern müßte auch selbst ordentlich "Input" liefern...

Wenn ich wieder mehr Zeit habe, würde ich dann die Gesundheitsstudien zusammentragen. Aber "Vorsitzender" spielen, Interviews geben, Sitzungen leiten bzw. maßgeblich mitgestalten, etc. etc. - das wäre wohl nicht, was ich mir wünschen würde.

Viele Grüße erst einmal

MarkusII

Arbeitsgemeinschaft Fußgesundheit

Dirk, Friday, 03.09.1999, 10:01 (vor 9214 Tagen) @ MarkusII

Gefragt ist ein Name eines (vielleicht auch tatsächlich zu gründenden Vereins), der etwas hermacht.

Wie wär's mit Arbeitsgemeinschaft Fußgesundheit (in Anlehnung an die reel existierende Arbeitsgemeinschaft Zahngesundheit)?

Gruß Dirk

Arbeitsgemeinschaft Fußgesundheit

MarkusII, Saturday, 04.09.1999, 00:05 (vor 9213 Tagen) @ Dirk

Hallo Dirk!

Klingt "seriös"! Wie mir beim Lesen Deines Vorschlags aber klar wurde, greift es eigentlich zu kurz (wegen der starken, gesundheitsfördernden Wirkungen des Barfußlaufens für den gesamten Menschen).

Dankeschön, viele Grüße und bis bald!

MarkusII

Friede sei mit Dir ;-)

Rol @, Friday, 03.09.1999, 11:17 (vor 9214 Tagen) @ MarkusII

Hallo MarkusII,

mal ein ganz anderer Ansatz: hast Du evtl. schon mal probiert mit dem Häuptling von Eurer Mensa ein konstruktives Gespräch über das Thema zu führen? Falls wirklich nur die eine Kassiererin den Ärger macht, könntest Du damit evtl. (mit weniger Aufwand) mehr erreichen, als wenn Du mit fraglicher Kassiererin ein "Vorschriftenwettrüsten" anfängst.

(Am Ende importiert sie sonst noch ein "no shirt - no shoes - no service"-Schild aus Amerika...).

Ich sehe darin bessere Chancen als in der offenen Konfrontation - zumal es für das Image der Barfüßler evtl. besser sein dürfte. Selbst wenn Du nach Vorschriftenlage das Barfußlaufen in der Mensa durchsetzen kannst, hätte es dann immer den Beigeschmack "schon wieder einer der Ärger macht".

Wenn der Chef genauso engstirnig ist, kannst Du ja immer noch mit Gesetzbüchern werfen... (falls Du meinst, daß sich das wirklich lohnt...).

mfG
Rol

Kleine Fabel

MarkusII, Saturday, 04.09.1999, 00:18 (vor 9213 Tagen) @ Rol

Hallo Rol!

Tja, ich glaube, Du hast recht - man kann (und sollte) so manches entspannter sehen, es erleichtert das Lebnen ungemein...

Aber zu entspannt nun auch wieder nicht, denn ansonsten wird man u.U. "untergebuttert".

Was fragte mich ein wohlhabender Onkel, als ich kürzlich bei ihm in seinem sehr schönen Auto mitfuhr:

"Es war einmal ein kleines Hühnchen, das wollte den Rhein überqueren. Aber seine Flügel waren noch viel zu schwach, und durchschwimmen konnte es den Strom auch nicht; er war viel zu breit und die Strömung viel zu stark.

So ging es an seinem Ufer entlang und kam schließlich an eine Brücke. Es war erst sehr froh;´man sah auch einen schönen Fußweg neben der Straße - bis sein Blick auf ein Schild fiel "Betreten für Hühnchen verboten". Es war ganz verzweifelt, hat dann aber nachgedacht und den Rhein dann doch überqueren können.

Wie hat es das gemacht - wie gesagt, es war zum Fliegen und Schwimmen viel zu schwach?

Es ist über die Brücke gegangen.

Markus, wenn ich mich immer nur nach Vorschriften und Verboten gerichtet hätte, säße ich jetzt nicht in diesem Wagen!"

Viele Grüße,

MarkusII

Kleine Fabel

Rol @, Saturday, 04.09.1999, 07:27 (vor 9213 Tagen) @ MarkusII

Hi MarkusII,

[...Hühnerfabel...]

Es ist über die Brücke gegangen.
Markus, wenn ich mich immer nur nach Vorschriften und Verboten gerichtet hätte, säße ich jetzt nicht in diesem Wagen!"

Sich dafür einzusetzen und seltsame Vorschriften in Frage zu stellen ist ja auch richtig, mir ging es nur um die "Wahl der Waffen". Eine mögliche Einigung im Gespräch mit dem Chef könnte beiden Seiten einen Haufen Zeit und Nerven ersparen und hinterläßt hinterher einfach ein besseres Klima. Wenn sowas nicht möglich ist kann man sich immer noch Gedanken darüber machen, ob weitere Schritte möglich sind und sich auch wirklich lohnen.

Zumal es bei einer Einigung egal wäre, ob man das Ganze rechtlich durchdrücken könnte oder nicht.

Das blöde an einer Mensa ist halt, daß man nicht einfach zur toleranteren Konkurrenz ausweichen kann wie z. B. bei Supermärkten.

Vielleicht sollte man ein paar Latschen mit einem Fahrradschloß in der Nähe des Mensaeingangs "parken" (dann braucht man sie nicht immer mitschleppen). Darüber hängt man dann ein schickes Parkplatzschild mit dem Zusatz "nur für Schuhe".

Wenn noch ein paar Leute mitmachen, könnte man das Ende der toleranten Zone damit recht eindrucksvoll markieren - und riskiert am Ende noch einen Kunstpreis für bizarre Skulpturen ;-)

Zumal es bestimmt interessant zu beobachten wäre, wieviele Leute bei so einem Schild verzweifelt die versteckte Kamera suchen ;-)

mfG
Rol

Kleine Fabel

Rainer @, Monday, 06.09.1999, 19:51 (vor 9211 Tagen) @ MarkusII

Markus, wenn ich mich immer nur nach ... Verboten gerichtet hätte, säße ich jetzt nicht in diesem Wagen!"

Hat Dein Onkel das Auto etwa geklaut? ;-)

Rainer

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