Barfuß-Verbot in Mensa (der sog. Gastronomie-Hygienebedingungen wegen) (Hobby? Barfuß! 2)

MarkusII, Thursday, 12.08.1999, 17:09 (vor 9236 Tagen)

Hallo zusammen!

Heute wurde ich in der Mensa freundlich darauf aufmerksam gemacht, daß es die Gastronomie-Hygienevorschriften verbieten, einen Barfüßigen zu bedienen.

Wie ist Euer Wissensstand?

Ein Schreiben an den Mensaleiter kann ich mir ersparen, wenn dies tatsächlich gilt. Vielleicht wäre noch eine Anfrage im Gesundheitsministerium sinnvoll?

Ich hoffe sehr auf kompetente Antworten!

Viele Grüße,

Euer MarkusII

Barfuß-Verbot in Mensa (der sog. Gastronomie-Hygienebedingungen wegen)

Marco @, Thursday, 12.08.1999, 18:40 (vor 9236 Tagen) @ MarkusII

Hallo zusammen!
Heute wurde ich in der Mensa freundlich darauf aufmerksam gemacht, daß es die Gastronomie-Hygienevorschriften verbieten, einen Barfüßigen zu bedienen.
Wie ist Euer Wissensstand?
Ein Schreiben an den Mensaleiter kann ich mir ersparen, wenn dies tatsächlich gilt. Vielleicht wäre noch eine Anfrage im Gesundheitsministerium sinnvoll?
Ich hoffe sehr auf kompetente Antworten!
Viele Grüße,
Euer MarkusII

Das halte ich ehrlich gesagt für blanken Unsinn. Laß Dir schwarz auf weiß diese Vorschrift zeigen, wenn es sie denn tatsächlich gibt. Ich kann's mir zwar nicht vorstellen, aber leider sind Beamte/Schreibtischtäter zu großem Schwachsinn fähig und zu Bestimmungen, die am realen Leben total vorbeigehen. Man steckt ja nicht seine Füße in das Essen oder ?!

Marco

Barfuß-Verbot in Mensa (der sog. Gastronomie-Hygienebedingungen wegen)

Jörg (2) @, Thursday, 12.08.1999, 18:48 (vor 9236 Tagen) @ MarkusII

Hallo zusammen!
Heute wurde ich in der Mensa freundlich darauf aufmerksam gemacht, daß es die Gastronomie-Hygienevorschriften verbieten, einen Barfüßigen zu bedienen.

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Wo liegt das Problem?
a) Könnte die Bedienung des Barfüßigen dazu führen, daß dieser fortan mit den Füßen sein Essen einnehmen wird? Ist die studentische Eßkultur dadurch gefährdet?

b) Könnte der Barfüßige in der Mensa eine Gefahr darstellen, weil dieser mit den Keimen am Boden in "direktem Kontakt" steht und daher zu vermuten ist, daß er auch bei Einnahme der Mahlzeit Gesundheitsgefahren absondert?

c)Liegt die Befürchtung nahe, daß es sich bei dem Barfüßgen aufgrund seiner naturnahen Gehweise um einen Naturmenschen handelt, der an hiesige Gebräuche nicht gewöhnt ist? Ist eventuell mit sexuellen Übergriffen zu rechnen?

d) Handelt es sich um einen hartgesottenen Karatekämpfer und ist der Hausfrieden für die anderen Gäste der Mensa in Gefahr?

e) Ist es ein entwichener Patient einer psychiatrischen Anstalt? Sind Kinder hierdurch gefährdet?

f) Leidet der Betreiber der Mensa unter Halluzinationen und gibt es überhaupt keinen Barfüßigen dort?

g) Ist es vielleicht so: der Barfüßige ist ein Übrigbleibsel der 68er-Studentenproteste. Ist er somit ein Vorbote neuer Studentenunruhen an der Universität und sind hiergegen Maßnahmen zu treffen?

h) Handelt es sich bei dem Barfüßigen um einen zerstreuten Professor?

i) Ist ein wissenschaftliches Experiment im Gange (Selbstversuch?) oder ist der Barfüßige ein Proband für neue Arzneimittel oder Behandlungsmethoden?

k)Handelt es sich gar um eine Demonstration und ist diese durch den Leiter der Universität und die Polizeibehörde genehmigt? Falls es eine Mensa in der Bundeshauptstadt liegt: ist das Bannmeilengesetz tangiert?

l) Eine religiöse Kundgebung oder Ausdruck religöser Bräuche des Barfüßigen?

m) Handelt es sich nicht vielmehr um einen Studenten, der sich aufgrund der neuen BaföG-Gesetzgebung mit einem Kredit für seine Ausbildungskosten übernommen hat und sich keine Schuhe leisten kann?

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Bevor auf diese sicherlich wichtigen Fragen keine hinreichend wissenschaftlich fundierte Antwort vorliegt, kann über die Einlassung des Mensa-Betreibers nicht abschließend geurteilt werden.

Es wird vorgeschlagen, das Thema im Rahmen einer Doktorarbeit abzuhandeln.

MfG

Jörg (2)

Barfuß-Verbot in Mensa (der sog. Gastronomie-Hygienebedingungen wegen)

Georg @, Thursday, 12.08.1999, 20:51 (vor 9235 Tagen) @ Jörg (2)

Hallo Jörg, hallo Markus,

ich hoffe, daß der ausgesprochen kreative und erfrischend ironische Beitrag von Jörg Dir, Markus, Mut macht, Dir in der Mensa nicht in dieser plumpen Art auf die bloßen Füße treten zu lassen !
Darauf zu bestehen, daß die angebliche Vorschrift Dir gezeigt wird, sollte ohnehin das Mindeste sein. Wenn es die tatsächlich geben sollte, können wir ja mal gemeinsam die zuständigen Stellen mit klugen Briefen nerven ... und da bin ich sehr zuversichtlich, daß denen bei der großen Anzahl guter Argumente pro barfuß recht schnell die argumentative Puste ausginge !

Durchsetzungsfreudige Füße
Georg

Gut, dass Schuhträger so keimfrei sind...

Lupu @, Friday, 13.08.1999, 13:47 (vor 9235 Tagen) @ MarkusII

Schwachsinniger kann eine Argumentation nicht sein, wie ich finde.
Schließlich tragen Schuhträger kaum weniger Keime mit sich herum (vielleicht sogar mehr) als barfüßige Menschen.
Auch wenn in der Mensa sicherlich "offene Lebensmittel" gereicht werden (anders als im Supermarkt "Aldi", wo mir mal ein ähnliches Argument verkauft wurde), so sind diese ja wohl kaum vom Boden zu essen (das hoffe ich ja mal).
Meiner Meinung nach ist dies eine Phantom-Bestimmung und man sollte jetzt mal anfangen, danach zu recherchieren, um solche Dinge gleich abbügeln zu können.

Grüße,
Lupu

Barfuß-Verbot in Mensa (der sog. Gastronomie-Hygienebedingungen wegen)

Schnaxel @, Friday, 13.08.1999, 13:54 (vor 9235 Tagen) @ MarkusII

Hi!

Also ich bin in den Bonner Mensen bisher immer auch barfuß bedient worden und bin auch schon auf weitere Brafüßer in der Mensa gestoßen...

Schnaxel

Barfuß-Verbot in Mensa (der sog. Gastronomie-Hygienebedingungen wegen)

Christian @, Saturday, 14.08.1999, 01:17 (vor 9234 Tagen) @ Schnaxel

Also ich bin in den Bonner Mensen bisher immer auch barfuß bedient worden und bin auch schon auf weitere Brafüßer in der Mensa gestoßen...
Schnaxel

dito hier in München.

Welche Mensa war es denn eigentlich?

Christian

Vielen Dank für Eure Antworten! Meine kommt noch.

MarkusII, Saturday, 14.08.1999, 14:03 (vor 9234 Tagen) @ MarkusII

Hallo zusammen!

Vielen Dank für Eure Antworten! Meine "Richtige" darauf kommt noch!

Nur soviel kann ich schon verraten: Es war die Bonner Mensa. Im Bereich des Ausgabe der vegetarischen Gerichte sitzt links eine neue Kassiererin "mit 20 Jahren Gastronomie-Erfahrung".

Mein Problem: Da ich in einer Fortbildung bin, darf ich nicht immatrikuliert sein. Ohne Studentenausweis kostet es das Essen aber das Doppelte, wenn ich nach ihm gefragt werde (da ich aber meinen gesamten Lebensunterhalt für dieses Fortbildungsjahr mit Jobs zusammengespart habe und vom Staat dafür nichts bekomme, meine ich schon, einigermaßen guten Gewissens in der Mensa essen gehen zu können).

Also muß ich leider "braver" sein als ich es sonst sein würde (auch wenn ich mich sehr über diesen Schwachsinn ärgere).

Wie gesagt: Näheres kommt noch!

Viele Grüße an Euch

MarkusII

Unabhängig von irgendwelchen Gesetzen gilt jedenfalls das Hausrecht

Dr. Oliver Schloz @, Saturday, 14.08.1999, 19:22 (vor 9233 Tagen) @ MarkusII

Liebe Forumsteilnehmer,

nachdem die Frage, ob der Zutritt zu irgendwelchen Gebäuden mit nackten Füßen aufgrund irgenwelcher Bestimmungen verboten sein kann, in verschiedensten Zusammenhängen in diesem Forum bereits öfters aufgetaucht ist, möchte ich mein Schweigen durchbrechen und hierzu eine hoffentlich sachkundige Antwort geben:

Auch wenn es Euch sicher nicht gefällt: Niemand ist verpflichtet jemand anders in sein Etablissement zu lassen, wenn er an dessen Äußeren Anstoß nimmt, sei es auch nur wegen nackter Füße.

Dies gilt unabhängig davon, ob es sich nun um ein Amt, ein Museum, einen Supermarkt oder eben die Mensa handelt. Auch ob es igrendwelche Hygiene-, Gesundheits-, Anstands- oder sonstige Vorschriften nun tasächlich geben sollte oder diese nur vorgeschoben werden, spielt deshalb schlußendlich überhaupt keine Rolle, so daß es müßig ist hierüber zu diskutieren.

Jemand, der seine Einrichtung grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglich macht, ist hinsichtlich seines Hausrechtes nur dahingehend eingeschränkt, daß er nicht wegen der in Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz genannten Merkmale diskriminieren darf. Deshalb dürfen z.B. Ausländer nicht vom Disco-Besuch ausgeschlossen werden, nur weil sie keine Deutschen sind.

Nackte Füße werden in Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz aber nunmal nicht erwähnt, und ich gebe ehrlich gesagt einer etwaigen diesbezüglichen Initiative zur Ergänzung des Grundgesetzes keinerlei Erfolgschancen (auch wenn's noch so sehr zur Volksgesundheit beitragen sollte, aber wer weiß, was Bruder Johannes dazu meint...;-) ).
Außerdem sind nackte Füße mit den sonst dort genannten Merkmalen schon deshalb nicht vergleichbar, weil man die Eigenschaft barfuß zu gehen im Gegensatz zu seiner Religion, Nationalität, Geschlecht oder Behinderung ohne jedwedes Problem ändern, nämlich einfach Schuhe anziehen kann.

Wenn Euch also jemand irgendwo mit nackten Füßen nicht reinlassen will, kann er dafür die schwachsinnigsten Argumente der Welt haben, es nützt Euch nichts. Alles was Ihr tun könnt, ist eben woanders hinzugehen, wo Ihr willkommener seid.

Das könnt ihr gut finden oder nicht, das ist so, weshalb es meines Erachtens keinen Sinn macht, diesen Punkt weiter zu diskutieren. Möglich ist allenfalls, durch Aufklärung, wie z.B. Lorenz dies betreibt, etwaigen Fehlvorstellungen entgegenzuwirken und so die jeweiligen Hausherren möglicherweise zu bewegen, an ihrem Verbot nicht festzuhalten.

Soweit mein bescheidener Beitrag, trotzdem allen noch viel Spaß und viel Erfolg beim barfüßigen Aufsuchen verschiedenster Lokalitäten.

Dr. Oliver Schloz
Rechtsanwalt und gelegentlicher Forumleser
aus beruflichen Gründen in der Öffentlichkeit niemals barfuß

Gesetzen / Religionsausübung

Kai @, Saturday, 14.08.1999, 20:29 (vor 9233 Tagen) @ Dr. Oliver Schloz

Hallo,

vielen Dank für die sehr sachkundige Auskunft, die sicher auch unabhängig vom barfüßigen Essengehen auch in anderen Lebensbereichen ganz hilfreich sein kann.

Jemand, der seine Einrichtung grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglich macht, ist hinsichtlich seines Hausrechtes nur dahingehend eingeschränkt, daß er nicht wegen der in Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz genannten Merkmale diskriminieren darf. Deshalb dürfen z.B. Ausländer nicht vom Disco-Besuch ausgeschlossen werden, nur weil sie keine Deutschen sind.

Außerdem sind nackte Füße mit den sonst dort genannten Merkmalen schon deshalb nicht vergleichbar, weil man die Eigenschaft barfuß zu gehen im Gegensatz zu seiner Religion, Nationalität, Geschlecht oder Behinderung ohne jedwedes Problem ändern, nämlich einfach Schuhe anziehen kann.

Im amerikanischen barfoot-forum kam vor einigen Monaten der Vorschlag auf, zu behaupten, daß Barfüßigkeit ein Ausdruck einer bestimmten Religionszugehörigkeit sein. Wie sähe denn in diesem Fall die konkrete Auslegun des GG aus. Könnte - theoretisch betrachtet (!) - jemand mit Verweis auf eine Religionsvorschrift zur barfüßigen Essensaufnahme seinen Zugang zur Mensa verlangen oder gibt es hier eine "Bagatellgrenze"?

Ich hoffe, diese Frage geht nicht zuweit ins Spekulative...

Herzliche Grüße

Kai

Gesetzen / Religionsausübung

Gee, Saturday, 14.08.1999, 21:48 (vor 9233 Tagen) @ Kai

Hallo,
meiner Meinung nach kann diese Ausdehnung nicht stattfinden. Art 3 GG grenzt den Rahmen eindeutig ein. Man sollte aber auch einfach mal Sachen akzeptieren und nicht endlose Diskussionen machen!
Gee

Barfüßigkeit als Religionsausübung

Dr. Oliver Schloz @, Sunday, 15.08.1999, 15:39 (vor 9233 Tagen) @ Kai

Hallo Kai,

Im amerikanischen barfoot-forum kam vor einigen Monaten der Vorschlag auf, zu behaupten, daß Barfüßigkeit ein Ausdruck einer bestimmten Religionszugehörigkeit sein. Wie sähe denn in diesem Fall die konkrete Auslegun des GG aus. Könnte - theoretisch betrachtet (!) - jemand mit Verweis auf eine Religionsvorschrift zur barfüßigen Essensaufnahme seinen Zugang zur Mensa verlangen oder gibt es hier eine "Bagatellgrenze"?
Ich hoffe, diese Frage geht nicht zuweit ins Spekulative...

Selbst wenn man eine solche Behauptung aufstellen könnte, würde sich meines Erachtens nichts ändern. Daß grundsätzlich Religionsfreiheit gewährleistet ist und dies bedeutet, daß man auch die Möglichkeit zur Religionsausübung hat, bedeutet noch lange nicht, daß man dies immer und überall tun darf.

Man nehme das Beispiel einer islamischen Lehrerin, die im Unterricht ein Kopftuch tragen wollte, was die staatliche Schulverwaltung abgelehnt hat (da sie Indoktrination befürchtete). Man kann jemandem nicht den Zugang zum Lehramt verwehren, weil er einer bestimmten Religion angehört - das heißt aber noch lange nicht, daß er die Religion auch während der Arbeit ausüben darf.

Übertragen auf eine hypothetische "Barfuß" - Reiligion würde das bedeuten:
Man kann jemanden nicht deshalb ausschließen, weil er grundsätzlich einer Religionsgemeinschaft angehört, zu deren Geboten es gehört barfuß zu gehen. Man kann aber sehr wohl verlangen, daß er sich entscheidet, entweder seiner Religion für die Dauer des Aufenthaltes in den jeweiligen Räumlichkeiten insoweit untreu zu werden oder eben draußen zu bleiben.

Wenn das anders wäre, könnte man mit Berufung auf Religion letztendlich alles rechtfertigen...

Damit soll dieses Thema aber nun endgültig sein Bewenden haben

Grüße Oliver

Sich trotzdem nicht unterbuttern lassen

Georg @, Sunday, 15.08.1999, 11:16 (vor 9233 Tagen) @ Dr. Oliver Schloz

Hallo Oliver, hallo Barfüßer,

vielen Dank für den kompetenten und gewiß sachdienlichen Beitrag !
Daß der Eigentümer einer Einrichtung eine Hausordnung erlassen kann, ist ja gewiß unstrittig. Ich gebe auch gerne zu, daß nackte Füße und das Recht, mit ihnen öffentlich herumzulaufen, nicht der Nabel des Weltgeschehens sind.
Trotzdem sollte man sich meines Erachtens grundsätzlich nicht allzuviel Willkür gefallen lassen - und was die Mensa angeht, handelt es sich m. E. um solche !
Ich bin kein Jurist, habe freilich beruflich mit dem Rechtswesen gelegentlich zu tun. Insofern nehme ich zunächst einmal an, daß die Hausordnung vom Eigentümer erlassen sein und schriftlich vorliegen muß - und nicht jede Kassiererin sich schnell und mal eben ihre eigene machen darf - auch nicht "nach zwanzig Jahren Gastronomieerfahrung" (ich will jetzt nicht zynisch werden - aber gab es mit dieser Qualifikation in einer unter großem Arbeitskräftemangel leidenden Branche wirklich keine idealeren Jobs als den an der Mensakasse ?)
Und selbst falls eine schriftliche Hausordnung dies hergeben sollte, wäre die Sache aus unserer Sicht gewiß eine Diskussion mit dem Träger der Einrichtung (bei der Mensa vermutlich dem Studentenwerk) wert über die Frage, welche sachlich nachvollziehbaren Argumente dies angeblich oder wirklich notwendig machen.
Wenn diese Argumente dann einsichtig sind, sollte man sie m. E. akzeptieren - eher aber nicht !

Ein schönes Beispiel dafür, daß das auch ganz erfolgreich verlaufen kann (natürlich nicht muß), bietet Patrick Leibbrandt auf seiner Homepage; er ist Barfüßer in Kaiserslautern (am Forum leider nicht interessiert) und hat sich mit der Leitung der dortigen Verkehrsbetriebe erfolgreich über das barfüßige Linienbusfahren auseinandergesetzt .

Da Markus sich da nun verständlicherweise nicht allzuweit aus dem Fenster legen kann, wird ihm persönlich freilich nicht viel übrig bleiben, als im Kassenbereich Schuhe anzuziehen oder die fragliche Dame an der Kasse zu meiden, aber vielleicht kann Schnaxel das ja solidarischerweise durchfechten ? Wer mit nackten Füßen beim Vorstellungsgespräch war, wird doch auch barfuß beim Mensaleiter vorsprechen - oder ?

Durchsetzungsfreudige Füße an alle
wünscht Georg

PS : Hallo Oliver,

Rechtsanwalt und gelegentlicher Forumleser, aus beruflichen Gründen in der Öffentlichkeit niemals barfuß

mit ein wenig Phantasie (und Mobilität) ergeben sich erstaunlich viele Gelegenheiten zum öffentlichen Barfußlaufen, bei denen man seiner Kundschaft mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht begegnen wird - oder ohnehin niemand Anstoß nimmt, wie ich z. B. beim Barfußjoggen in der Grünanlage z. Z. immer wieder erlebe ("och, guck mal, der läuft barfuß, das ist aber auch eine gute Idee!")

Mit der Hausordnung irrst Du leider

Dr. Oliver Schloz @, Sunday, 15.08.1999, 15:16 (vor 9233 Tagen) @ Georg

Hallo Georg, hallo Barfüßer,

Ich bin kein Jurist, habe freilich beruflich mit dem Rechtswesen gelegentlich zu tun. Insofern nehme ich zunächst einmal an, daß die Hausordnung vom Eigentümer erlassen sein und schriftlich vorliegen muß - und nicht jede Kassiererin sich schnell und mal eben ihre eigene machen darf - auch nicht "nach zwanzig Jahren Gastronomieerfahrung" (ich will jetzt nicht zynisch werden - aber gab es mit dieser Qualifikation in einer unter großem Arbeitskräftemangel leidenden Branche wirklich keine idealeren Jobs als den an der Mensakasse ?)

Hier irrst Du leider. Eine vorherige schriftliche Hausordnung ist nicht erforderlich (Du mußt ja auch nicht vorher schriftlich festlegen, was Du nicht willst, was Deine Gäste in Deiner Wohnung tun, um es Ihnen verbieten zu können). Es geht einzig und allein um die Ausübung von Hausrecht, und die kann auch der kleinsten Angestellten an der Kasse übertragen sein...

Und selbst falls eine schriftliche Hausordnung dies hergeben sollte, wäre die Sache aus unserer Sicht gewiß eine Diskussion mit dem Träger der Einrichtung (bei der Mensa vermutlich dem Studentenwerk) wert über die Frage, welche sachlich nachvollziehbaren Argumente dies angeblich oder wirklich notwendig machen.

Das kann man natürlich immer tun.

Wenn diese Argumente dann einsichtig sind, sollte man sie m. E. akzeptieren - eher aber nicht !

Ob Du sie akzeptierst oder nicht, spielt eben keine Rolle. Es kann der größte Schwachsinn sein - wenn der Hausherr darauf beharrt, mußt Du entweder Schuhe anziehen oder verschwinden, sonst machst Du Dich wegen Hausfriedensbruch strafbar. Ich kann ja nichts dafür, so ist es nunmal...

Ein schönes Beispiel dafür, daß das auch ganz erfolgreich verlaufen kann (natürlich nicht muß), bietet Patrick Leibbrandt auf seiner Homepage; er ist Barfüßer in Kaiserslautern (am Forum leider nicht interessiert) und hat sich mit der Leitung der dortigen Verkehrsbetriebe erfolgreich über das barfüßige Linienbusfahren auseinandergesetzt .

Wenn er sie überzeugt hat, sehr schön =)

Da Markus sich da nun verständlicherweise nicht allzuweit aus dem Fenster legen kann, wird ihm persönlich freilich nicht viel übrig bleiben, als im Kassenbereich Schuhe anzuziehen oder die fragliche Dame an der Kasse zu meiden, aber vielleicht kann Schnaxel das ja solidarischerweise durchfechten ? Wer mit nackten Füßen beim Vorstellungsgespräch war, wird doch auch barfuß beim Mensaleiter vorsprechen - oder ?

Ich wünsche ihm oder jeden anderem hierbei viel Erfolg 8-)

Durchsetzungsfreudige Füße an alle
wünscht Georg

PS : Hallo Oliver,

Rechtsanwalt und gelegentlicher Forumleser, aus beruflichen Gründen in der Öffentlichkeit niemals barfuß

mit ein wenig Phantasie (und Mobilität) ergeben sich erstaunlich viele Gelegenheiten zum öffentlichen Barfußlaufen, bei denen man seiner Kundschaft mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht begegnen wird - oder ohnehin niemand Anstoß nimmt, wie ich z. B. beim Barfußjoggen in der Grünanlage z. Z. immer wieder erlebe ("och, guck mal, der läuft barfuß, das ist aber auch eine gute Idee!")

Dazu müßte ich besondere Aktivitäten entfalten und mich aus meinem normalen Umfeld entfernen, wozu ich leider zuwenig Zeit habe (ich bin Freiberufler in einer relativ kleinen Stadt auf einem der am härtesten umkämpften Märkte).

Der einzige Grund, weshalb ich mich überhaupt traue, auf so einem Forium meinen richtigen vollen Namen zu nennen, ist daß ich davon ausgehe, daß jemand, der überhaupt kein Verständnis für Barfüßigkeit hätte, hier wohl gar nicht erst reinklicken und die Beiträge anschauen würde.

Barfuß traue ich mich nur innerhalb der Wohnung und am Baggersee (wenn dafür mal Zeit ist), daran konnten auch Eure sehr ermutigenden Beiträge in diesem Forum noch nichts ändern.

Oliver

Mit der Hausordnung irrst Du leider

Rainer @, Monday, 23.08.1999, 23:09 (vor 9224 Tagen) @ Dr. Oliver Schloz

Hallo Georg, hallo Barfüßer,

Ich bin kein Jurist, habe freilich beruflich mit dem Rechtswesen gelegentlich zu tun. Insofern nehme ich zunächst einmal an, daß die Hausordnung vom Eigentümer erlassen sein und schriftlich vorliegen muß - und nicht jede Kassiererin sich schnell und mal eben ihre eigene machen darf - auch nicht "nach zwanzig Jahren Gastronomieerfahrung" (ich will jetzt nicht zynisch werden - aber gab es mit dieser Qualifikation in einer unter großem Arbeitskräftemangel leidenden Branche wirklich keine idealeren Jobs als den an der Mensakasse ?)

Hier irrst Du leider. Eine vorherige schriftliche Hausordnung ist nicht erforderlich (Du mußt ja auch nicht vorher schriftlich festlegen, was Du nicht willst, was Deine Gäste in Deiner Wohnung tun, um es Ihnen verbieten zu können). Es geht einzig und allein um die Ausübung von Hausrecht, und die kann auch der kleinsten Angestellten an der Kasse übertragen sein...

Aber es ist AFAIK erforderlich, die Berechtigung zur Ausübung des Hausrechts offensichtlichen Nichteigentümern des Hauses s c h r i f t l i c h zu übertragen.

Zusammenfassend: wir sparen, kaufen gemeinsam ALDI und lassen nur Barfüßige rein

Lupu @, Sunday, 15.08.1999, 20:35 (vor 9232 Tagen) @ Dr. Oliver Schloz

Hallo Leute,

ersteinmal ein Dankeschön an Oliver, dass er die Sachlage klargestellt hat! Ein bisschen sportlicher als "Gee" kann man die Sache aber schon sehen - diskutiert werden darf doch wohl immer noch alles, oder?*

Mein Vorschlag lautet daher wie oben: möglichst viele publikumswirksame Orte "aufkaufen" und (diesmal mit Hausordnung) zur Barfuß-Zone erklären!

Also da weiter barfuß laufen, wo man uns lässt...

Gruß,
Lupu

* Schliesslich finden wir uns ja schon mit vielem ersteinmal ab, ohne es aber für gut zu heißen und für ewig unabänderlich zu erklären. Es ist ja auch rechtens, dass Faschisten in diesem Land geschützt werden, während Ausländer oder so Aussehende (?!) in grenznahen Gebieten noch nicht mal mehr Taxi fahren können...

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