Verstösst ein barfüssiger Politiker gegen die Würde? Bruder Johannes sagt: NEIN! (Hobby? Barfuß! 2)
Werter Spency,
um die Frage, ob ein barfüßiger Politiker gegen die Würde verstößt, zu beantworten, muß man sich zunächst einmal fragen: Ist ein nackter Fuß generell "unwürdig"?
In diesem Zusammenhang müssen wir zunächst einmal den Begriff "Würde" definieren.
Unter Würde versteht man
a) die einem Menschen zukommende Achtung
b) eine ehrbewußte Haltung
c) eine mit Ansehen verbundene Stellung.
Ich kann nicht erkennen, daß man einem Menschen, der barfuß unterwegst ist seine Achtung versagen sollte, daß das Barfußlaufen der ehrbewußten Haltung eines Individuums abträglich sein sollte oder daß entblößte Füße dem Ansehen eines Menschen, der eine besondere Stellung innehalt, schädlich sein sollte.
Der barfußlaufende Politiker hat mit seinem Verhalten niemandem geschadet. Daß er sich mit seinem Verhalten nicht an die von einer breiten Masse der Gesellchaft akzeptierten Konventionen gehalten hat, sehe ich keineswegs negativ.
Ich komme zu dem Schluß, daß also auch in einer Umgebung, in der gemeinhin nicht barfuf gelaufen wird (wie etwa in einem Parlaments- oder Landtagsgebäude etc, dieses Verhalten keineswegs verurteilt werden sollte, denn: das Barfußlaufen sollte nicht in bestimmten Umgebungen negativ bewertet werden, nur weil es dort gegen altherbebrachte und überholte Konventionen verstößt.
Oder, um es kürzer auszudrücken: Unbeschuhtes Gehen wirkt sich nicht auf die Würde eines Menschen aus, kann demnach nicht gegen jedwede Würde verstoßen.
In dem Bewußtsein, heute meinen ersten vernünftigen Artikel zu einer Ihrer Diskussionen beigetagen zu haben, verbleibe ich
stets Ihr
Bruder Johannes