Pressespiegel CH - Verstösst ein barfüssiger Politiker gegen die würde? (Hobby? Barfuß! 2)

Spency @, Friday, 23.07.1999, 23:35 (vor 9191 Tagen)

Habe beim Durchsuchen des St. Galler Tagblattes einen Beitrag vom 28. April 1999 aufgestöbert, dessen Thematik bzw. Frage hier im Forum ja auch schon oft diskutiert wurde: Ab welcher Stellung ist es nicht mehr gesellschaftsfähig, barfuss zu erscheinen. Im St. Galler Gemeindeparlament scheint es jedenfalls ein Politiker (natürlich von den Grünen!) zu geben, welcher auch mal barfuss an die Sitzungen erscheint, dies nicht zur Freude aller anderen.

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Verstösst ein b a r f ü s s i g e r Gemeinderat gegen die Würde des Parlaments? Auch mit dieser schwerwiegenden Frage musste sich der Gemeinderat gestern bei der Beratung seines neuen Geschäftsreglementes herumschlagen. Christian Hostettler (SVP) forderte mit Blick auf den oft b a r f u s s zur Ratssitzung erscheinenden Albert Nufer (Grüne) eine Verschärfung der parlamentarischen Kleidervorschriften. Den Passus, dass die Gemeinderäte die Würde des Rates zu achten und "in angemessener Kleidung" aufzutreten hätten, wollte Hostettler durch "von Kopf bis Fuss in angemessener Kleidung" ersetzen. Beat Schäfli (SP) beantragte, die ganze Vorschrift über die Würde des Rates als unzeitgemäss zu streichen. Dem Parlament ging der eine wie der andere Vorschlag zu weit. Der Antrag von Christian Hostettler wurde klar abgelehnt. Mit 29 gegen 28 Stimmen ging der Streichungsantrag von Beat Schäfli erheblich knapper bachab.
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Somit bleibt alles beim alten und es bleibt weiterhin ungeklärt, ob ein barfüssiger Politiker gegen Würde und Reglement verstösst!

Meine persönliche Meinung: Man kann es mit Barfusslaufen auch übertreiben, so dass man eher Abneigung als positive Werbung fürs Barfusslaufen macht. Ob Barfussläufer, FKK-Fan oder Kettenraucher, für alle drei gibt immer wieder Situationen, wo man einsehen muss, dass man seinem persönlichen Wunsch nach "Freiheit" dem Empfinden einer grösseren Mehrheit zuwider läuft.

Gruss
Spency

PS: Bin übrigens kein "Grüner"

Verstösst ein barfüssiger Politiker gegen die Würde? Bruder Johannes sagt: NEIN!

Bruder Johannes, Saturday, 24.07.1999, 15:33 (vor 9190 Tagen) @ Spency

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Werter Spency,

um die Frage, ob ein barfüßiger Politiker gegen die Würde verstößt, zu beantworten, muß man sich zunächst einmal fragen: Ist ein nackter Fuß generell "unwürdig"?

In diesem Zusammenhang müssen wir zunächst einmal den Begriff "Würde" definieren.

Unter Würde versteht man

a) die einem Menschen zukommende Achtung
b) eine ehrbewußte Haltung
c) eine mit Ansehen verbundene Stellung.

Ich kann nicht erkennen, daß man einem Menschen, der barfuß unterwegst ist seine Achtung versagen sollte, daß das Barfußlaufen der ehrbewußten Haltung eines Individuums abträglich sein sollte oder daß entblößte Füße dem Ansehen eines Menschen, der eine besondere Stellung innehalt, schädlich sein sollte.

Der barfußlaufende Politiker hat mit seinem Verhalten niemandem geschadet. Daß er sich mit seinem Verhalten nicht an die von einer breiten Masse der Gesellchaft akzeptierten Konventionen gehalten hat, sehe ich keineswegs negativ.

Ich komme zu dem Schluß, daß also auch in einer Umgebung, in der gemeinhin nicht barfuf gelaufen wird (wie etwa in einem Parlaments- oder Landtagsgebäude etc, dieses Verhalten keineswegs verurteilt werden sollte, denn: das Barfußlaufen sollte nicht in bestimmten Umgebungen negativ bewertet werden, nur weil es dort gegen altherbebrachte und überholte Konventionen verstößt.

Oder, um es kürzer auszudrücken: Unbeschuhtes Gehen wirkt sich nicht auf die Würde eines Menschen aus, kann demnach nicht gegen jedwede Würde verstoßen.

In dem Bewußtsein, heute meinen ersten vernünftigen Artikel zu einer Ihrer Diskussionen beigetagen zu haben, verbleibe ich

stets Ihr

Bruder Johannes

Verstösst ein barfüssiger Politiker gegen die Würde? Bruder Johannes sagt: NEIN!

Bruder Johannes., Saturday, 24.07.1999, 15:37 (vor 9190 Tagen) @ Bruder Johannes

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Werte Forumsteilnehmer,

mein Bildlink hat nicht funktioniert.

Hoffentlich klappt dieser.

Stets Ihr

Bruder Johannes

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