Barfussverbot in Geschaeften? (Hobby? Barfuß! 2)

Wusl, Friday, 25.06.1999, 15:59 (vor 9219 Tagen)

Hallo liebe Barfussanhaenger!

Gestern ist mir folgendes passiert:
Ich war barfuss im HIT-Markt einkaufen. Plötzlich spricht mich eine Verkaeuferin an: "Hallo Junger Mann, Sie duerfen aber nicht barfuss hier in den Laden!"
Ich war etwas verdattert und fragte dann "Warum das denn nicht?".
"Das kommt von Gewerbeaufsichtsamt. Sie koennten ja in ein Splitterchen treten."
Ich beendete meinen Einkauf noch, fragte mich dann aber natuerlich, ob das denn so stimmen kann.

Weiss einer von Euch, ob an der Aussage der Verkaeuferin etwas dran ist?

Gruss
Wusl

Barfussverbot in Geschaeften?

Christoph, Friday, 25.06.1999, 18:40 (vor 9218 Tagen) @ Wusl

Weiss einer von Euch, ob an der Aussage der Verkaeuferin etwas dran >ist?

nun ja, ich kann die reaktion der dame durchaus verstehen.
ich arbeite zZt. auch in einem großmarkt und muß feststellen, wie dort vieles gehandhabt wird, ist manchmal recht verwunderlich.

wenn also die bediensteten in dem von dir besuchten markt es zulassen, daß du in ein splitterchen trittst ( dessen vorhandensein durchaus möglich ist, da uU. recht oberflächlich gewischt wird), dann würden diese leute direkt einen vom chef auf die mütze kriegen (*WAMM!*).
um das zu verhindern, versuchen sie natürlich, das gefahrenpotential möglichst gering zu halten.

Barfussverbot in Geschaeften? - Juristen sind gefragt...

Lupu @, Friday, 25.06.1999, 23:13 (vor 9218 Tagen) @ Christoph

...alles schön und gut, kann ich ja auch in gewisser Weise verstehen, dass sich die Beschäftigten dort nicht haftbar machen lassen wollen.

Das ist ja inzwischen überall so; wahrscheinlich würden bei der Prozeßwut (gerade auch von elterlicher Seite), die sich hier rapide entwickelt, auch die gleichen Argumente das Barfußlaufen in Schulen, Kindergärten und in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie allen anderen Bereichen, in denen eine klare Verantwortlichkeit in punkto Sicherheit auszumachen ist, verhindern!
Aus meiner bereits länger zurückliegenden Arbeit als Gemeindevertreter weiß ich noch zu gut, welch ständiges Gezeter es vor allem in gemeindlichen Schulen, Kitas, Sporthallen, Spielplätzen und allen anderen (halb-)öffentlichen Räumen es gab - um uns vor Regreßansprüchen zu schützen, hätten wir eigentlich gar nichts mehr zugänglich machen dürfen oder gleich jedem Kind eine Sicherheitskleidung à la Rugby-Spieler stellen müssen.

Soviel dazu, aber worum es eigentlich geht, ist ja die Frage nach der Rechtmäßigkeit solcher Verbote, die das Barfußlaufen wie auf dem Spielplatz, im Geschäft oder in der Bahn betreffen...
Leider bin ich nun wirklich kein Jurist (und bedaure das langsam sehr) und weiß deshlab nicht, wie es um die rechtlichen Möglichkeiten steht, beispielsweise aus dem Supermarkt geschmissen zu werden, weil das Schuhwerk fehlt. Mein "gesunder Menschenverstand" sagt mir aber, daß dies wohl nur auf der Basis einer Hausordnung möglich sein kann, die vorab zu definieren ist (oder irre ich mich da?). Sonst wäre ja reine Willkür möglich (bspw. nach dem Motto: "Gepiercte kommen hier nicht rein!").
Es wäre wirklich mal interessant, zu erfahren, ob die Supermärkte solche Hausordnungen mit entsprechendem Passus besitzen.
Das Argument mit dem Gesundheitsamt halte ich ehrlich gesagt für abwegig, denn eine solche Bestimmung existiert ja nach Recherchen der DSS noch nicht einmal in einem einzigen US-Staat (und da ist die Ablehnung gegenüber nackten Füßen ja deutlich höher als bei uns)! Aber vielleicht haben wir Deutschen da wieder mal besondere Regelungswut bewiesen?!
Die "Juristen" unter uns sind da gefragt. Werde mich auch mal umhören in den nächsten Wochen.

Aber laßt Euch auf jeden Fall nicht einschüchtern: diese Fälle kommen ja zum Glück noch sehr selten vor (da wir ja ohnehin Exoten sind und man auf uns irgendwie nicht so richtig vorbereitet ist). Und wenn es mal passiert, gibt es ja (zumindest meistens) noch andere Geschäfte.
(Mir ist das ja auch mal bei Aldi passiert, wie ich hier schon geschrieben habe).

Liebe Grüße,
Lupu

Bin zwar kein Jurist - aber was haltet Ihr von diesen Argumenten?

MarkusII, Saturday, 26.06.1999, 00:21 (vor 9218 Tagen) @ Lupu

Hallo zusammen, hallo Lupu!

Ich bin zwar kein Jurist, aber kann man sich nicht auf seine Eigenverantwortung berufen?

Man kann doch (völlig wahrheitsgemäß) sagen, daß man abgehärtete Füße hat und daß Scherben einem nichts ausmachen. Auch wenn dies vielleicht ein ganz klein wenig übertrieben ist, stimmt es doch sehr weitgehend! Der Gang ist anders, das Polster zwischen Hornhaut und Knochen ist gut entwickelt, und die Hornhaut ist viel fester und wiederstandsfähiger - ich habe seit Jahren keinen Ärger mehr gehabt, und anderen geht es genau so. Ich kann sagen: ich bin jahrelang und tausende von Kilometern verletzungsfrei unterwegs gewesen.

Darüber hinaus: Bei der DSS kann man solche "extremen" Dinge nachlesen wie, daß einer 5-cm-Scherben (Ecken nach oben) zertritt und ein anderer zweifelnden Zuschauern die Leistungsfähigkeit seiner Hornhaut mit dem Austreten von Zigaretten demonstriert. Auch wenn dies wohl etwas komisch wirkt, kann man m.E. daraus schließen, daß wir "Alltagsbarfüßer" doch erhebliche Reserven haben, v.a., wenn man bedenkt, daß bereits "Otto Normalverbraucher" in Motivationsseminaren barfuß über glühende Kohlen und auch über Glasscherben läuft!

Also - sollte ich mal angesprochen werden, werde ich das im zweiten Absatz gesagte ins Feld führen!

Was meinst Du dazu?

Viele Grüße,

MarkusII

Nee Du

Gerrit VI, Saturday, 26.06.1999, 16:30 (vor 9218 Tagen) @ MarkusII

Das Problem ist, wenn man sich verletzt, müssen die Geschäftsleute dafür haften. Ich studiere Jura und kann nur sagen, daß es dort rein gar nichts zu diskutieren gibt!
Außerdem: Sagt der Angestellte "Ja", und es passiert hinterher etwas, dann muß der Chef dafür haften und der Angestellte wird abgemahnt/gefeuert.
Ich kann daher verstehen, wenn das Personal "No" sagt. Manchmal muß man ein Nein auch akzeptieren können.

Nee Du

unci, Saturday, 26.06.1999, 19:58 (vor 9217 Tagen) @ Gerrit VI

Das Problem ist, wenn man sich verletzt, müssen die Geschäftsleute dafür haften. Ich studiere Jura und kann nur sagen, daß es dort rein gar nichts zu diskutieren gibt!

Es ist also allein ausschlaggebend, wo ich mich verletze und nicht, was dafür die ursache ist?

Außerdem: Sagt der Angestellte "Ja", und es passiert hinterher etwas, dann muß der Chef dafür haften und der Angestellte wird abgemahnt/gefeuert.

Sagt der angestellte hingegen "nein", so hat er einen guten kunden vergrault und sich geschäftsschädigend verhalten. Ich habe schon mal einen vollen einkaufswagen stehen lassen und diesen laden nicht wieder betreten, als ich ziemlich unfreundlich angemacht wurde, das sei doch unhöflich ....

Ich kann daher verstehen, wenn das Personal "No" sagt. Manchmal muß man ein Nein auch akzeptieren können.

Wer diese haltung seinen kunden gegenüber hat, kann auf die dauer nicht am markt bestehen. Ich jedenfalls werde nicht extra schuhe zum einkaufen mitnehmen, solange es geschäfte gibt, die mir keine schwierigkeiten machen - und die gibt es genug!

Ich denke sogar, jedem händler wird es lieber sein, wenn jemand seine inline-skates auszieht und barfuß einkauft als wenn er im geschäft herumrollt und andere kunden gefährdet.

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